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Aufbauhilfe für Hochwasser-geschädigte Betriebe im Gartenbau

Die bayerischen Hochwasserhilfen für Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe werden erweitert. Betroffene Unternehmen können ab sofort eine Entschädigung aus dem Aufbauhilfeprogramm des Landwirtschaftsministeriums beantragen, um Schäden schnell zu beheben und den Betrieb fortzuführen.

Erweiterte Unterstützung für den Gartenbau nach Hochwasser

Die bayerischen Hochwasserhilfen für Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe werden erweitert. Betroffene Unternehmen können ab sofort eine Entschädigung aus dem Aufbauhilfeprogramm des Landwirtschaftsministeriums beantragen.

„Mit der schon ausbezahlten Soforthilfe und dem nun aufgelegten Aufbauhilfeprogramm wollen wir sicherstellen, dass die Schäden schnell behoben und die Betriebe weitergeführt werden können.“

Dies erklärte Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in München. Der Freistaat Bayern hat den betroffenen Betrieben bislang bereits Soforthilfen in Höhe von 22 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Davon entfielen zwölf Millionen Euro auf das Landwirtschaftsministerium, die an insgesamt 1.033 Betriebe ausbezahlt wurden.

Die neue Aufbauhilfe deckt im Regelfall bis zu 80 Prozent des entstandenen Schadens ab. In Härtefällen ist nach einer Einzelfallprüfung sogar eine Erstattung von bis zu 100 Prozent möglich. Bereits erhaltene Soforthilfen sowie Leistungen Dritter, wie beispielsweise von Versicherungen, werden dabei angerechnet.

Betriebe, die bereits eine Schadensmeldung beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgegeben oder einen Soforthilfeantrag gestellt haben, erhalten in den kommenden Tagen einen Förderantrag zugesandt. Alle anderen betroffenen Betriebe können die Anträge bei den zuständigen Ämtern beziehen oder online herunterladen.

Die Einführung des Aufbauhilfeprogramms wurde durch eine Bund-Länder-Vereinbarung ermöglicht. Der notwendige Beschluss von Bundeskabinett und Bundesrat zur zugehörigen Aufbauhilfeverordnung wird voraussichtlich Mitte August gefasst. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Zuwendungen von Bayern vorfinanziert.

06.08.2013

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