Kritische Analyse des Hochwasserschutzgesetzes III
Das im Oktober vom Bundesumweltministerium veröffentlichte „Gesetz zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und des Schutzes vor Starkregenereignissen sowie zur Beschleunigung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz III)“ kann den Schutz entlang von Flüssen verbessern, weist jedoch zwei wesentliche Schwachpunkte auf:
Erstens bleibt der Entwurf in der Fläche unwirksam. Obwohl hoch erosive Regenereignisse und damit Sturzfluten zunehmen – die erosionsauslösenden Starkregen haben sich seit den 1960er-Jahren verdoppelt –, kann den Folgen dieser kleinräumigen Ereignisse mit den vorgeschlagenen Konzepten nicht begegnet werden. Der Schutz verbessert sich somit nur für einen geringen Prozentsatz der Landesfläche.
Zweitens geht der Entwurf davon aus, dass ausschließlich der Geschädigte für seinen Schaden verantwortlich ist, während die Verursacher von Hochwasser und Überflutungen unberücksichtigt bleiben. Ereignisse wie im Ahrtal oder in Simbach haben gezeigt, dass auch alte Gebäude betroffen sein können. Die Ursache der Schäden ist nicht allein in einer Bebauung an ungeeigneten Orten zu sehen, auch wenn hier in der Vergangenheit Fehler gemacht wurden und weiterhin gemacht werden.
Vernachlässigte Verursacherbereiche und ihre Folgen
Der Entwurf blendet den Verursacherbereich aus. Der erhöhte Abfluss durch Versiegelung, zunehmende Bodenverdichtung und mangelhafte Bodenbewirtschaftung bleiben ungeregelt. Der tägliche Flächen- und Bodenverbrauch liegt bei etwa 60 Hektar, die überbaut oder geschädigt werden. Die Gewichte landwirtschaftlicher Maschinen haben sich zwischen 1960 und 1970 verdoppelt und steigen weiter an. Beide Entwicklungen reduzieren die Wasseraufnahmefähigkeit der Böden großflächig.
Zudem wird die zunehmende Kanalisierung der Landschaft nicht thematisiert. Wegseitengräben bilden ein Entwässerungsnetz, das oft länger ist als das natürliche Gewässernetz. Dieses künstliche Netz ist auf eine schnelle Wasserableitung ausgelegt. Eine solche hydraulisch effiziente Gestaltung führt jedoch zu einer Zunahme von Überflutungen und Hochwasser, da eine gegebene Wassermenge schneller beim Unterlieger ankommt. Eine Halbierung der Zeit verdoppelt den Hochwasserscheitel. Das Wasser sollte stattdessen länger in der Landschaft und im Boden verbleiben, bevor es den Vorfluter erreicht.
Anforderungen an eine wirksame Hochwasserbekämpfung
Eine wirksame Hochwasserbekämpfung erfordert speicherfähige und durchlässige Böden sowie eine hydraulisch raue Landschaft. Je weiter oben in einem Einzugsgebiet Maßnahmen ergriffen werden, desto mehr Fläche wird geschützt und desto sanftere Maßnahmen reichen aus, solange das Wasser noch nicht kanalisiert ist.
Der Referentenentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung im Bereich der Wasserwirtschaft, jedoch in seiner aktuellen Form nicht nachhaltig. Wesentliche Inhalte zu den Potenzialen des Wasserrückhalts in der Fläche fehlen. Der Bundesverband Boden fordert daher den Schutz und die Wiederherstellung der Wasserspeicherfähigkeit von Boden und Landschaft.
