Allgemeines, Naturschutz

Holzhandels-Sicherungs-Gesetz stärkt WPC-Produkte

Das neue Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) fördert Klima- und Umweltschutz und bietet WPC-Produkten eine Chance. Es erschwert den Import illegal geschlagenen Holzes und unterstützt nachhaltige Alternativen.

HolzSiG: Chance für nachhaltige Materialien

Das kürzlich in Kraft getretene Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) der Bundesregierung wird als wichtiger Schritt für Klima- und Umweltschutz sowie als Chance für die Marktdurchsetzung von WPC-Produkten bewertet. Dies teilt die NATURinFORM GmbH mit, ein Hersteller von WPC-Terrassendielen und -Sichtschutzzäunen.

Horst Walther, geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens, sieht in dem Gesetz einen Beitrag zur Bekämpfung illegalen Holzeinschlags und der Waldzerstörung, insbesondere in tropischen Entwicklungsländern. Gleichzeitig biete es dem Holzverbundwerkstoff WPC die Möglichkeit, sich als Alternative zu Tropenholz im Markt zu etablieren.

Regulierungen und Herkunftssicherung

Das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz und die künftige EU-Holzhandelsverordnung sind sehr wichtig, da die Regelungen die Einfuhr von illegal geschlagenen Tropenhölzern nicht nur deutlich erschweren, sondern bei Nichteinhaltung auch Strafen für den Importeur nach sich ziehen können.

Horst Walther betont, dass NATURinFORM für die Fertigung seiner WPC-Sortimente ausschließlich Holzfasern von deutschen Zulieferbetrieben verwendet, die mit einem PEFC-Siegel zertifiziert sind. Dies trage zum Umweltschutz bei. Die Marketingstrategie des Unternehmens zeichne sich zudem durch kurze Wege von der Holzernte über die Produktion bis hin zu Handel und Verbraucher aus.

WPC, ein Wood-Polymer-Composite, besteht aus etwa 70 % Holzfasern und 30 % thermoplastischen Kunststoffen. Diese Materialkombination verbindet die Eigenschaften von Holz und Kunststoff zu einem Produkt. Das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz wird daher als Chance für den WPC-Markt betrachtet.

Kontrollen und zukünftige EU-Verordnung

Bei Holzimporten sei künftig eine erhöhte Sensibilität erforderlich, um sicherzustellen, dass ausschließlich legal geschlagenes Holz auf den Markt gelangt und mögliche Strafen vermieden werden. Das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz regelt die nationalen Kontrollen von Holzeinfuhren aus Ländern, die Partnerschaftsabkommen mit der EU gegen illegalen Holzeinschlag abgeschlossen haben. Dazu zählen Ghana, die Republik Kongo, die Republik Kamerun, die Zentralafrikanische Republik, Indonesien und Liberia.

Im März 2013 wird das Gesetz durch Regelungen einer EU-Holzhandelsverordnung ergänzt, die dann für Hölzer und Holzprodukte jeglicher Herkunft gelten. Die Einfuhr illegal geschlagenen Holzes wird dann generell untersagt.

30.11.2011

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