Auswirkungen des EEG auf die Rohstoffverfügbarkeit
Der Bundesrat hat am 8. Juli 2011 dem Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zugestimmt. Die Bundesregierung hatte diesen Entwurf im Rahmen des Pakets zur Energiewende am 6. Juni 2011 beschlossen und noch im selben Monat im Bundestag verabschiedet.
Mit dieser Entscheidung bekräftigt die Bundesregierung ihren Willen, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland weiter auszubauen. Neben der Windenergie soll Biomasse einen wesentlichen Beitrag zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien leisten.
In Deutschland stellen etwa 120 Unternehmen der Humuswirtschaft Blumenerden und Kultursubstrate für den Hobby- und Erwerbsgartenbau her. Der Erwerbsgartenbau, mit rund 400.000 Beschäftigten in Produktion, Handel und Dienstleistung, ist auf qualitativ hochwertige Kultursubstrate angewiesen. Auch 50 % der Haushalte mit Garten nutzen regelmäßig Blumenerden in pflanzenbaulich geeigneter Qualität.
Für die Produktion der jährlich knapp 9,5 Millionen Kubikmeter Kultursubstrate und Blumenerden werden verschiedene Ausgangsstoffe verwendet. Dazu gehören Rinde, nährstoffarmer Grünkompost sowie Holzfasern, die aus Holz-Hackschnitzeln gewonnen werden. Diese Materialien dienen als Torfersatzstoffe und verzeichnen eine steigende Nachfrage.
Aktuell kann nur etwa ein Zehntel der gesamten Produktionsmenge mit alternativen Stoffen zum Torf abgedeckt werden. Das nun verabschiedete Erneuerbare-Energien-Gesetz wird die bereits bestehende Verknappung dieser Rohstoffe weiter verstärken. Die Humuswirtschaft sieht sich vor unlösbare Aufgaben gestellt, da sie einerseits den Einsatz von Torf reduzieren soll, andererseits aber nicht genügend geeignete Ersatzstoffe zur Verfügung stehen.
Mit der Verabschiedung des EEG ist eine deutliche Verschärfung der Rohstoffverfügbarkeit zu erwarten. Die Beteiligten sind daher aufgefordert, die stoffliche Nutzung der wertvollen Ausgangsstoffe Rinde, Kompost und Holz für die Holzfaserherstellung sicherzustellen. Dies entspricht den Anforderungen der Kreislaufwirtschaft und dem Gedanken der Nachhaltigkeit.
Die im Gesetzesentwurf angelegten Vergütungsregelungen für den Einsatz fester Biomasse bleiben nach der politischen Entscheidung bestehen. Diese Entscheidung nimmt in Kauf, dass erhebliche Kritik an der Förderstruktur, der Überförderung und der fehlerhaften ökologischen Ausrichtung im Bereich der Biomasse bestehen bleibt.
Der Beitrag erneuerbarer Energien zur Energieversorgung und zum Klimaschutz ist als vorrangiges Ziel unbestreitbar. Jedoch lässt sich das Instrument der Fremdsubventionierung beim Einsatz von Biomasse wirtschafts- und umweltpolitisch nicht rechtfertigen. Es führt zur Aufhebung des Wettbewerbsprinzips am Markt, zu Eingriffen in etablierte Märkte und Rohstoffströme sowie zur einseitigen Bevorzugung der energetischen Verwertung.
Unter diesen gesetzgeberischen Prämissen kann die bestehende Förderstruktur der erneuerbaren Energien als Instrument für Klimaschutz und Versorgungssicherheit nicht nachhaltig sein. Auf dem Weg dorthin müssen insbesondere die umweltpolitischen Zielsetzungen beachtet und in Übereinstimmung gebracht werden.
Der Kern des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes wird die fünfstufige Abfallhierarchie sein, nach der die Wiederverwendung gegenüber der energetischen Verwertung Vorrang haben soll. Dies entspricht der Zielsetzung einer optimalen Wertschöpfung und der Nachhaltigkeit beim Einsatz von Rohstoffen, die nicht vorzeitig (mit Fördermitteln) dem Verwertungs- und Recyclingkreislauf entzogen werden dürfen. Dieser Grundsatz muss auch im EEG fortbestehen.
Entsprechend sollte die Vergütung bei energetischer Nutzung von Biomasse erst erfolgen, wenn es sich um stofflich nicht verwertbares Material handelt. Diese Zielsetzung des ressourcenschonenden und -effizienten Einsatzes von Rohstoffen muss im Gesetz mit Ausblick auf die EEG-Novelle 2012 vorrangig festgeschrieben werden.
