IG BAU fordert verstärkte Kontrollen bei Mindestlohn

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Angesichts der geplanten Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro fordert die IG BAU eine deutliche Aufstockung des Personals der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Aktuelle Zahlen belegen zahlreiche Verstöße, was ein höheres Kontrollrisiko für Arbeitgeber notwendig macht.

Notwendigkeit erhöhter Kontrollen bei Mindestlohnverstößen

Der Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Robert Feiger, fordert eine signifikante Aufstockung des Personals der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Hintergrund ist die geplante Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro durch die Bundesregierung.

Feigers Forderung basiert auf aktuellen Zahlen des Bundesfinanzministeriums. Diese belegen, dass zahlreiche Unternehmen im laufenden Jahr Mindestlöhne nicht eingehalten haben. Bis Ende November leitete die FKS bundesweit 3.083 Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohnverstößen ein. Diese Fälle umfassten sowohl den gesetzlichen Mindestlohn als auch bestehende Branchenmindestlöhne, die nicht korrekt an Arbeitnehmer ausgezahlt wurden.

Als Konsequenz dieser Praktiken wurden bis November Bußgelder von über 12,5 Millionen Euro wegen Mindestlohnverstößen verhängt. Allein auf Baustellen wurden laut den vom Bundesfinanzministerium auf Anfrage des Bundestagsabgeordneten Bernhard Daldrup (SPD) mitgeteilten Zahlen bis Ende November 816 Fälle von Mindestlohnbetrug aufgedeckt. Gegen Baubetriebe, die gegen die Mindestlohnzahlung verstießen, wurden zudem rund 3,88 Millionen Euro an Bußgeldern verhängt.

Robert Feiger, der auch Mitglied der Mindestlohn-Kommission ist, kritisiert das geringe Kontrollrisiko für Arbeitgeber. Er spricht von einem „zu kleinen Kontroll-Risiko für Arbeitgeber“ und betont die Notwendigkeit eines deutlich höheren Kontrolldrucks.

Wenn es bei der bisherigen Kontrollaktivität, wie wir sie in diesem Jahr und in den Vorjahren erlebt haben, bleibt, dann kann man bald bestenfalls nur noch von ‚Placebo-Kontrollen‘ mit definiertem Minimal-Risiko für Arbeitgeber sprechen, die Menschen im Niedriglohnbereich für sich arbeiten lassen. Für viele dieser Arbeitgeber wird das geradezu eine Einladung sein, Mindestlohn-Trickserei systematisch zu betreiben.

Mit der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde im kommenden Jahr werden voraussichtlich 7,2 Millionen Menschen von dieser Anpassung profitieren. Feiger weist darauf hin, dass dies auch bedeutet, dass 7,2 Millionen Lohntüten zusätzlich staatlich überwacht werden müssen. Der „mangelnden Mindestlohn-Moral“ in einigen Unternehmen müsse durch eine deutliche Erhöhung der Kontrollen begegnet werden.

Feiger unterstreicht, dass ein 12-Euro-Mindestlohn nur so gut sei wie seine Einhaltung. Er fordert daher eine weitere personelle Aufstockung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie eine deutliche Erhöhung der Bußgelder. Dies sei im Interesse der Beschäftigten und der ehrlichen Unternehmen.

Zusätzlich plädiert der IG BAU-Vorsitzende für die Einrichtung spezieller Arbeitsinspektionen. Diese sollen die Verfolgung aller Verstöße gegen Mindestarbeitsbedingungen bündeln, von Lohnfragen über den Arbeitsschutz bis hin zu Arbeitszeiten.

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