Allgemeines

Informationen zu Glyphosat

Dieser Artikel beleuchtet die unterschiedlichen Bewertungen von Glyphosat durch die IARC und Zulassungsbehörden. Erfahren Sie mehr über die Kriterien und Prozesse, die zu den verschiedenen Einschätzungen führen und welche Regelungen für den Haus- und Kleingartenbereich gelten.

Bewertung von Glyphosat durch IARC und Zulassungsbehörden im Detail

Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), ein Gremium der Weltgesundheitsorganisation (WHO), stufte Glyphosat im März 2015 in einer Vorabveröffentlichung im Magazin Lancet in die Gruppe 2a („probably carcinogenic“ / „vermutlich karzinogen“) ein. Bei dieser Einstufung sind zwei Aspekte zu berücksichtigen:

Erstens basierte die IARC-Bewertung nicht auf neuen Forschungsergebnissen oder Daten. Alle von der IARC verwendeten Studien sowie ein umfangreicheres Datenpaket wurden bereits von Zulassungsbehörden bewertet. Deutsche Behörden kamen im Auftrag der EU zu dem Ergebnis, dass Glyphosat nicht als krebserregend einzustufen ist.

Zweitens unterscheidet sich die Vorgehensweise der IARC grundlegend von der Risikobewertung durch Zulassungsbehörden wie dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Die IARC identifiziert das theoretische Gefahrenpotenzial eines Stoffes für das Auftreten von Krebs, wie aus ihrer Präambel hervorgeht.

Zulassungsprozess und Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln

Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und formulierte Pflanzenschutzmittel müssen vor der Vermarktung einen strengen Zulassungsprozess durchlaufen. Der Wirkstoff wird auf EU-Ebene zugelassen, das formulierte Produkt anschließend national. In diesen Prozessen wird das tatsächliche und realistische Risiko bei sachgemäßer Anwendung bewertet.

Glyphosat befindet sich derzeit im Wiederzulassungsprozess auf EU-Ebene. Im Rahmen dessen wurde der Wirkstoff intensiv vom BfR überprüft. Dieser Überprüfung lagen 118 Ordner mit rund 77.500 Seiten sowie 2.777 neue Veröffentlichungen zugrunde.

Das BfR konstatierte in seinem vorläufigen Bericht:

Es gibt keine fachlich fundierten Hinweise auf mutagene, krebserzeugende, reproduktionsschädigende oder fruchtschädigende Eigenschaften und auch keine Hinweise auf endokrinschädigende Eigenschaften. (…) Glyphosat reichert sich nicht im Körper an und ist nicht als PBT-Stoff (= persistenter, bioakkumulierender und toxischer Stoff) oder als persistenter organischer Schadstoff (POP) einzustufen.

Unterschiedliche Bewertungsansätze und ihre Konsequenzen

Die widersprüchlichen Aussagen der IARC und der Zulassungsbehörden resultieren aus unterschiedlichen Herangehens- und Bewertungsweisen:

Die Zulassungsbehörden stellen sicher, dass die Verwendung eines Wirkstoffs wie Glyphosat keine negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt hat. Hierfür werden alle verfügbaren Daten, einschließlich epidemiologischer Daten, über einen längeren Zeitraum und unter Berücksichtigung der realen Anwendung betrachtet.

Die IARC hingegen ist ein forschungsorientiertes Institut, das Daten aus einer rein wissenschaftlichen Perspektive betrachtet und den Gebrauch des Stoffes in der realen Welt nicht berücksichtigt. So stufte die IARC beispielsweise auch den Friseurberuf, bestimmte Reinigungen oder das starke Erhitzen von Lebensmitteln (z.B. Frittieren) in die gleiche Gruppe wie Glyphosat ein. Die Behördenbewertung befasst sich jedoch mit der Frage, ob ein Krebsrisiko auch in der realen Welt besteht. Im Fall von Glyphosat ist dies nicht der Fall.

Regelungen für den Haus- und Kleingartenbereich bei Pflanzenschutzmitteln

Für den Haus- und Kleingartenbereich gelten strengere Richtlinien. Pflanzenschutzmittel müssen eigens vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für den „nichtberuflichen Anwender“ zugelassen werden. Da davon ausgegangen wird, dass Hobbygärtner nicht über die gleiche Sachkunde wie Landwirte verfügen, müssen Pflanzenschutzmittel für diesen Bereich besonders strengen Kriterien genügen, um die Kennzeichnung „Anwendung im Haus- und Kleingarten zulässig“ zu erhalten.

Produkte, die diese Kriterien erfüllen, sind bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher.

20.07.2015

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