Naturschutz

Erschwernisausgleich für insektenfreundliche Landwirtschaft in Schutzgebieten

Eine neue Fördermaßnahme unterstützt Landwirte finanziell, die in Schutzgebieten auf bestimmte Pestizide verzichten. Die Europäische Kommission hat diese Beihilfe genehmigt, um den Artenschutz zu fördern und Einkommensverluste auszugleichen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Honorierung von Umweltleistungen.

Finanzielle Unterstützung für den Insektenschutz in Natura-2000-Gebieten

Der Schutz der Artenvielfalt ist eine zentrale Aufgabe für eine nachhaltige Landwirtschaft. Um die Lebensräume von Insekten zu erhalten, verbietet die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung den Einsatz bestimmter Pestizide in Schutzgebieten.

Zur Kompensation potenzieller Einkommensverluste für betroffene Landwirte wurde eine spezielle Fördermaßnahme entwickelt. Diese Maßnahme, bekannt als „Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie“, wurde mit den Bundesländern abgestimmt und bei der Europäischen Kommission zur Notifizierung eingereicht.

Die Europäische Kommission hat diese Förderung nun beihilferechtlich genehmigt. Damit wird ein wichtiger Schritt getan, um öffentliche Leistungen im Bereich Umwelt-, Tier- und Ressourcenschutz stärker finanziell zu honorieren und Betriebe in ihrer Umstellung zu unterstützen.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die bewirtschafteten Flächen in sogenannten Natura-2000-Gebieten liegen. Die Zuwendung beträgt 382 Euro pro Hektar für produktiv genutzte Ackerflächen und 1.527 Euro pro Hektar für produktiv genutzte Dauerkulturen.

Diese Initiative ist Bestandteil des Aktionsprogramms Insektenschutz. Der Bund unterstützt die Maßnahme mit zusätzlichen Mitteln über einen GAK-Sonderrahmenplan. Die konkrete Ausgestaltung und die Mitfinanzierung der Förderung obliegen den einzelnen Bundesländern.

23.12.2022

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