Neue Richtlinie zur Förderung von Biogasanlagen
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Richtlinie zur Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern veröffentlicht. Ziel ist es, Biogasanlagenbetreiber bei Investitionen in den Umwelt- und Klimaschutz zu unterstützen, insbesondere bei emissionsmindernden Biogas-Technologien.
Die Bundesregierung beabsichtigt, den Anteil von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen zu erhöhen, um klimarelevante Emissionen aus der Tierhaltung zu reduzieren. Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“. Anträge können ab sofort gestellt werden. Die Förderung richtet sich an landwirtschaftliche, gewerbliche oder kommunale Unternehmen und unterstützt Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter.
Dazu zählen Maschinen, Geräte, Anlagen und bauliche Einrichtungen, die der verstärkten Nutzung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen dienen und somit zur Reduzierung von umwelt- und klimaschädlichen Emissionen beitragen. Die energetische Nutzung dieser Substrate soll gleichzeitig die Produktion erneuerbarer Energien steigern.
Gefördert werden beispielsweise Abdeckungen von Gärrestlagern, die Umrüstung von Bestandsanlagen, spezifische Anlagenteile für Biogas-Neuanlagen sowie investitionsbegleitende Maßnahmen. Die nicht rückzahlbare Zuwendung setzt eine ebenfalls förderfähige, unabhängige sachkundige Begleitung voraus. Die Förderung ist auf 200.000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben begrenzt.
Die Förderhöhe ist abhängig von der Unternehmensgröße: Klein- und Kleinstunternehmen können bis zu 40 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 25 Prozent und Großunternehmen bis zu 10 Prozent der förderfähigen Investitionssumme erhalten. Bei einer erheblichen Steigerung des Wirtschaftsdüngeranteils gemäß den Richtlinien kann die Förderung um weitere 10 Prozentpunkte erhöht werden. Für die gasdichte Abdeckung von Gärrestlagern beträgt die Förderhöhe unabhängig von der Unternehmensgröße 40 Prozent der Investitionssumme.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Antragssystem easy-Online. Investitionen für bauliche Maßnahmen können bis zum 31. Dezember 2023 und für alle anderen Maßnahmen bis zum 30. Juni 2024 bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) beantragt werden.
Hintergrund der Förderung
Auf dem UN-Klimagipfel in Glasgow haben sich am 2. November über 100 Staaten einer Initiative zur Reduzierung klimaschädlicher Methanemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber 2020 angeschlossen. Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sieht den verstärkten Einsatz von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen als wichtige Maßnahme im Sektor Landwirtschaft vor, um Methanemissionen aus der Tierhaltung zu mindern.
In viehhaltenden Betrieben fallen tierische Exkremente wie Gülle, Jauche, Mist oder Hühnertrockenkot in erheblichen Mengen an. Diese werden im Sinne der Kreislaufwirtschaft zu Düngezwecken auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht. Lagerung und Ausbringung setzen jedoch klimarelevante Methanemissionen in einer Größenordnung von rund 250.000 Tonnen jährlich frei. Diese Emissionen sollen im Sinne einer nachhaltigen, ressourcenschonenden und klimafreundlichen Landwirtschaft so weit wie möglich vermieden werden. Die Biogaserzeugung stellt derzeit die technisch und wirtschaftlich etablierte Lösung zur Reduzierung dieser Emissionen dar.
Aktuell werden rund 30 Prozent der Wirtschaftsdüngermengen in Deutschland in Biogasanlagen zur Energieerzeugung vergoren. Dies vermeidet bereits Treibhausgasemissionen in einer Größenordnung von etwa 1,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten. Die Fördermaßnahme soll dazu beitragen, diesen Anteil zukünftig deutlich zu erhöhen.
