Dünger und Substrate

IVG äußert verfassungsrechtliche Bedenken gegen geplantes Torfabbauverbot in Niedersachsen

Der Industrieverband Garten (IVG) e.V. hat ein Rechtsgutachten zum geplanten Torfabbauverbot in Niedersachsen in Auftrag gegeben. Dieses kommt zu dem Schluss, dass dem Bundesland keine Gesetzgebungskompetenz zusteht und das Verbot gegen Grundrechte verstoßen würde.

Rechtliche Prüfung und die Folgen eines Verbots

Die im Niedersächsischen Landtag vertretenen Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Klimaschutzes eingebracht. Dieser Entwurf sieht unter anderem eine Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatSchG) vor, die ein umfassendes Verbot des Torfabbaus in Niedersachsen umfassen würde.

Der Industrieverband Garten (IVG) e.V. hat daraufhin die Kanzlei DOMBERT Rechtsanwälte beauftragt, die geplanten Regelungen zum Torfabbauverbot auf ihre Verfassungskonformität zu prüfen. Das erstellte Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass dem Bundesland Niedersachsen in dieser Angelegenheit keine Gesetzgebungskompetenz zusteht.

Verfassungsrechtliche Bedenken und Auswirkungen

Zusätzlich zu den Kompetenzfragen äußert das Gutachten materiell-rechtliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen das geplante Verbot des gewerblichen Torfabbaus. In seiner aktuellen Form würde es gegen mehrere Grundrechte der torfabbauenden Unternehmen verstoßen.

Dazu zählt das Grundrecht auf Berufsfreiheit sowie das damit verbundene Gebot der Belastungsgerechtigkeit bei Emissionsminderungslasten. Philip Testroet, Referatsleiter Gartenbau und Umwelt beim IVG, betont:

Dem tiefgreifenden und schwerwiegenden Eingriff in Form eines Berufsverbotes steht kein realer Nutzen in Bezug auf die Ziele des Klima- und Umweltschutzes gegenüber, da der dringend benötigte Torf stattdessen importiert wird und heutzutage keine lebenden Moore mehr für den Torfabbau verwendet werden.

Der Gesetzgeber ist bei grundrechtsintensiven Neuregelungen verpflichtet, die Besonderheiten des jeweiligen Regelungsumfeldes zu berücksichtigen. Torfabbauende Unternehmen haben aufgrund des langjährigen und oft mehrere Dekaden umfassenden Prozesses des Torfabbaus, einschließlich anschließender Renaturierung und Wiedervernässung, ein Bedürfnis nach einer stabilen Rechtslage als Grundlage für Investitionen.

Klimatologische Gesamtbetrachtung und Importe

Nach aktuellem Kenntnisstand ist ein vollständiger Verzicht auf Torf im Gartenbau und in technischer Hinsicht nicht realisierbar. Torfersatzprodukte stehen auf absehbare Zeit nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung. Ein Verbot des Torfabbaus in Deutschland würde daher zu einem vermehrten Import von Torf führen, der klimabelastender via Schiff oder Lkw transportiert werden müsste.

Importierter Torf weist zudem oft eine schlechtere Treibhausgasemissionsbilanz auf, da er nicht unter den in Niedersachsen gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen der Klimaschutzkompensation und Wiedervernässung abgebaut wird. Testroet führt aus:

Die Erreichung der Klimaschutzziele wird so nicht gefördert, sondern – bei klimatologisch gebotener Gesamtbetrachtung – behindert.

In einer Anhörung des Niedersächsischen Landtags signalisierten die Abgeordneten Gesprächsbereitschaft. Der IVG, der an der Anhörung teilnahm, hofft auf Änderungen im Gesetzgebungsverfahren und eine mögliche Lösung am „Runden Tisch“.

22.08.2023

Zurück