Allgemeines, Naturschutz

Kein Landschaftspflegebonus für Mais in Biogasanlagen

DVL und NABU fordern den Ausschluss von Maiskulturen vom Landschaftspflegebonus des EEG 2009. Der Bonus sollte ursprünglich den Mehraufwand für Energie aus Naturschutzmaterial ausgleichen, wurde aber auch für Maisanbau in Biogasanlagen genutzt.

Hintergrund und Kritik am Landschaftspflegebonus

Der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) fordern den Ausschluss von Maiskulturen vom Landschaftspflegebonus des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2009.

Der Landschaftspflegebonus des EEG 2009 ist mit zwei Cent je Kilowattstunde Strom dotiert. Er soll den Mehraufwand von Landwirten ausgleichen, die Energie aus Naturschutzmaterial gewinnen. Dazu zählen beispielsweise Mahdgut von Feuchtwiesen, Streuobstflächen oder geschützten Biotopen. Seit 2009 haben jedoch etwa 400 Biogasanlagen diesen Bonus erhalten, obwohl ihr Maisanbau über Agrarumweltprogramme wie die "umweltfreundliche Gülleausbringung" gefördert wurde. Dies betraf vor allem Niedersachsen, Schleswig-Holstein und die neuen Bundesländer.

Das widerspricht den Zielen des EEG. Mais wird gezielt zur Energiegewinnung angebaut, gedüngt und mit Pflanzenschutzmitteln behandelt. Die zusätzliche Entlohnung mit dem Landschaftspflegebonus entspricht in keiner Weise dem ursprünglichen Ziel, nur Landschaftspflegematerial von naturschutzfachlich wertvollen Flächen zu vergüten.

Dies erklärte Josef Göppel, Vorsitzender des DVL. Mais ist die wichtigste Biogaspflanze in Deutschland und liefert die höchsten Ernteerträge pro Hektar.

Auch umweltfreundliche Gülleausbringung oder Untersaaten qualifizieren den Mais definitiv nicht als Landschaftspflegematerial. Hier wird der Bock zum Gärtner gemacht!

So kritisierte NABU-Agrarexperte Florian Schöne die Situation. Die Verbände begrüßen die Entscheidung der Clearingstelle EEG, die Ende Oktober den Landschaftspflegebonus für Mais aus der niedersächsischen Agrarumweltmaßnahme "Umweltfreundliche Gülleausbringung" abgelehnt hatte.

Offen bleibt die Entscheidung der Clearingstelle für Mais aus anderen Agrarumweltprogrammen, wie Mais mit Untersaat oder Mais mit Blühstreifen. Bereits Ende 2012 hatten sich das Bundesumweltministerium (BMU) und der Umweltgutachterausschuss (UGA) eindeutig positioniert. Ein Hinweis des BMU und die Leitlinie für Umweltgutachter besagen, dass der gezielte Energiepflanzenanbau von Mais keinen Anspruch auf den Landschaftspflegebonus rechtfertigt.

16.12.2013

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