Grünschnitt als Abfall: Rechtliche Grundlagen und ökologische Folgen
Grünschnitt, Gras und Laub gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht in Wäldern, der freien Natur oder auf Grünflächen entsorgt werden. Obwohl oft angenommen wird, dass verrottbares Material keinen Schaden anrichtet, handelt es sich hierbei um eine illegale Handlung.
Diese Art der Entsorgung ist illegal. In den Pflanzenabfall-Verordnungen der Länder ist vorgeschrieben, dass Gartenabfälle ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Pflanzliche Abfälle sind entweder - wie der übrige Müll - dem öffentlichen Entsorgungsträger zu überlassen oder können im eigenen Garten kompostiert werden.
Dies erklärte Prof. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Wald- und Grünflächen stellen in der Regel eine gut abgestimmte Lebensgemeinschaft dar. Zusätzliche Komponenten in dieses Gleichgewicht einzubringen, verändert das Nährstoffangebot und stört sensible Ökosysteme langfristig.
Störung des ökologischen Gleichgewichts
Die Verrottung von Pflanzen führt zu einem verstärkten Nährstoffeintrag, der die Zusammensetzung der Böden empfindlich stört. Pflanzen, die an nährstoffarme Böden angepasst sind, wie Veilchen oder viele Wiesenblumen, werden durch nährstoffliebende Pflanzen wie Brennnesseln oder Brombeersträucher verdrängt.
Das BfN beobachtet zudem mit Sorge, dass durch die illegale Entsorgung gebietsfremde Pflanzenarten in die Natur gelangen können. Diese können die Lebensgemeinschaften in Wäldern, an Waldrändern oder in Schutzgebieten negativ beeinflussen. Auch Wurzelreste mancher Gartenpflanzen treiben wieder aus und verdrängen die ursprüngliche Pflanzenwelt.
Konsequenzen der illegalen Gartenabfallentsorgung
- Der Nährstoffhaushalt wird durch Stickstoffeinträge gestört. Dies führt zur Ausbreitung stickstoffliebender Pflanzen wie Brennnesseln und zum Verschwinden anspruchsvollerer Arten.
- Gärung und Fäulnisbildung, insbesondere bei Rasenschnitt, stören die Mikroorganismen im Boden und damit den natürlichen Nährstoffkreislauf.
- Knollen oder Samen von nichtheimischen, konkurrenzstarken Pflanzen können sich ausbreiten und heimische Pflanzen verdrängen.
- Nitrat aus Gartenabfällen gelangt in den Boden und letztlich ins Grundwasser, was die Wasserqualität und die Gesundheit beeinträchtigt.
- An Stellen, wo bereits Abfälle abgelagert wurden, kommt es oft zu weiterer Vermüllung durch Nachahmer. Es entstehen schnell kleine Deponien in Wäldern, Grünflächen oder unter Büschen, wo sich neben Grünschnitt auch anderer Unrat ansammelt.
- Abfälle, auch wenn sie von Dritten illegal abgelagert wurden, müssen vom Grundeigentümer entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Dies verursacht Kosten, die bei Staats- oder Gemeindewäldern und öffentlichen Grünflächen von der öffentlichen Hand getragen werden.
- Die Entsorgung im Wald und auf Grünflächen verstößt gegen umweltrechtliche Vorschriften und stellt in den meisten Fällen eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar.
Fazit zur ordnungsgemäßen Entsorgung
Gartenabfälle in der freien Natur stellen nicht nur einen unschönen Anblick dar. Durch den erhöhten Nährstoffeintrag und die Einbringung nichtheimischer, potenziell invasiver Pflanzenarten können erhebliche Schäden an der Natur entstehen. Eine einmalige Ablagerung kann sich zu einer Gewohnheit entwickeln, der sich auch Nachbarn anschließen. Dies führt dazu, dass Grün- und Waldflächen hinter Privatgrundstücken mit pflanzlichen Abfällen überhäuft werden. Oft folgen dann auch andere Abfälle wie Plastik. Die Entwicklung solcher wilden Mülldeponien ist weder für Anlieger noch für Spaziergänger ein angenehmer Anblick. Die rechtlichen Vorgaben können je nach Land und Kommune variieren; die örtlich zuständige Behörde erteilt hierzu Auskunft.