Naturschutz

Naturnahe Gewässerrandstreifen als Lebensraum für Insekten

Eine NABU-Studie zeigt: Dauerhaft begrünte, pestizid- und düngefreie Gewässerrandstreifen von mindestens zehn, idealerweise 20 Metern Breite sind entscheidend für den Schutz der Insektenvielfalt. Sie bieten Lebensraum für Arten wie Mosaikjungfern und Laufkäfer.

Bedeutung für die Insektenvielfalt: Ergebnisse der NABU-Studie

Eine aktuelle Literaturstudie des NABU beleuchtet die Bedeutung von Gewässerrandstreifen für die Insektenvielfalt. Die Untersuchung, durchgeführt von Wissenschaftlern der Universität Duisburg-Essen, kommt zu dem Ergebnis, dass dauerhaft begrünte sowie pestizid- und düngefreie Zonen von mindestens zehn, idealerweise 20 Metern Breite entlang von Bächen und Flüssen entscheidend zum Schutz von Insekten beitragen.

Arten wie die Blaugrüne Mosaikjungfer, Eintagsfliegen und Laufkäfer sind besonders häufig in einer bis zu 20 Meter breiten Uferzone anzutreffen. Die Studie mit dem Titel „Insekten in Gewässerrandstreifen“ zeigt auf, dass die Artenvielfalt in diesen Lebensräumen durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Überdüngung in Ufernähe beeinträchtigt wird. Insektizide schädigen Insekten direkt, während Herbizide und ein erhöhter Stickstoffeintrag die Pflanzenvielfalt reduzieren und somit die Nahrungsgrundlage der Insekten schmälern.

Der Insektenschwund schreitet ungebremst voran. Daran wird leider auch das im Frühsommer beschlossene Insektenschutzpaket wenig ändern. Unsere Studie zeigt, dass an unseren Gewässern viel für die Insektenvielfalt getan werden kann. Ausreichend breite, naturnahe Zonen entlang von Flüssen und Seen sind Paradiese für Insekten und verbinden Biotope. Die neue Bundesregierung muss in Zusammenarbeit mit den Ländern mit einem intelligenten Mix aus Fachrecht, Honorierung von Allgemeinwohlleistungen und Flächenkauf oder -tausch dafür sorgen, dass die Natur entlang unserer Gewässer wieder Fuß fassen kann.

Aktuell dienen Gewässerrandstreifen primär als Pufferzonen, um den Eintrag von Pestiziden und Düngemitteln in Gewässer zu minimieren. Entlang wasserwirtschaftlich bedeutender Gewässer ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf einer Breite von zehn Metern bei unbegrünten Streifen bundesweit untersagt. Bei begrünten Streifen beträgt die pestizidfreie Zone lediglich fünf Meter.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium geht davon aus, dass Landwirte in der Regel die Fünf-Meter-Variante bevorzugen. Die von der Universität Duisburg-Essen ausgewerteten Studien belegen jedoch, dass Gewässerrandstreifen erst ab einer Breite von zehn Metern und bei dauerhafter Begrünung effektiv Pflanzenschutz- und Düngemittel filtern. Da diese Pufferzonen selbst noch mit Schadstoffen belastet sein können, erachten die Wissenschaftler eine zusätzliche zehn Meter breite, unbehandelte und naturnahe Fläche als fachlich notwendig für einen wirksamen Insektenschutz.

Ausreichend breite Gewässerrandstreifen schützen unser Wasser und die Artenvielfalt – eine Win-Win-Situation. Die pestizid- und düngefreien Zonen sollten an allen Gewässern verpflichtend sein, nicht nur an den wasserwirtschaftlich bedeutsamen, sondern auch an Kleingewässern. Am besten für die Artenvielfalt ist es, wenn die Streifen vielfältig und dauerhaft begrünt sind und sie durchgängig an den Flüssen und Seen verlaufen.

04.08.2021

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