Mehr Flexibilität bei Förderung und Lieferfristen für moderne Landtechnik
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft passt das Investitionsprogramm Landwirtschaft an, um Betrieben mehr Flexibilität bei der Anschaffung moderner Landmaschinentechnik zu ermöglichen. Ziel ist es, den Mittelabfluss des mit einer Milliarde Euro ausgestatteten Förderprogramms sicherzustellen und Investitionen trotz aktueller Lieferengpässe zu erleichtern.
Bereits mit dem Programmstart wurde ein Modernisierungsschub angestoßen. Gefördert werden unter anderem Maschinen für die präzise Ausbringung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln. Damit werden Anforderungen an Umweltschutz, Klimaschutz sowie Wirtschaftlichkeit und Ertragssicherung miteinander verknüpft.
Verlängerte Lieferfristen bei Engpässen
Aufgrund eingeschränkter Produktionskapazitäten bei Herstellern kommt es derzeit vermehrt zu Verzögerungen bei der Auslieferung von Maschinen und Geräten. Um darauf zu reagieren, wird die Lieferfrist im Förderprogramm verlängert.
Zuwendungsempfänger können bei nachweisbaren Lieferschwierigkeiten eine Fristverlängerung über den 1. Dezember 2021 hinaus bis in das Jahr 2022 beantragen. Voraussetzung ist eine entsprechende Bestätigung des Anbieters, also des Händlers oder Herstellers, dass der bewilligte Fördergegenstand nicht fristgerecht geliefert werden kann.
Die Antragstellung für die Fristverlängerung ist seit dem 1. August 2021 über die Landwirtschaftliche Rentenbank möglich. Weitere Details zum Verfahren werden dort bereitgestellt.
Mehr Flexibilität bei der Geräteauswahl
Neben der Fristverlängerung wird auch die Auswahl förderfähiger Maschinen erweitert. Bislang war ein Wechsel auf ein anderes Modell nur möglich, wenn dieses bereits zum Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung auf der Positivliste geführt wurde.
Diese Regelung wurde nun gelockert: Künftig können Betriebe auch auf Maschinen derselben Kategorie ausweichen, die erst nachträglich in die Positivliste aufgenommen wurden. Damit wird sichergestellt, dass Investitionen trotz Lieferproblemen umgesetzt werden können.
Auch in diesem Fall ist ein Nachweis über die bestehenden Lieferschwierigkeiten erforderlich, der zusammen mit dem Änderungsantrag eingereicht werden muss. Die Anpassung soll dazu beitragen, dass möglichst viele landwirtschaftliche Betriebe von der Förderung profitieren.
Impuls für nachhaltige Technik
Mit den Anpassungen stärkt das Ministerium die Investitionsbereitschaft in moderne und emissionsärmere Maschinen. Gerade für Betriebe im Garten- und Landschaftsbau sowie angrenzende Bereiche ergeben sich dadurch zusätzliche Möglichkeiten, Technik für präzisere und ressourcenschonende Anwendungen einzusetzen.
Die Kombination aus verlängerten Fristen und flexibler Gerätewahl trägt dazu bei, Investitionsstaus aufzulösen und die Einführung innovativer Technologien weiter voranzutreiben.
