Naturschutz

Bienenschutz in der Agrarpolitik und bei Pflanzenschutzmitteln

Die Bundesregierung setzt sich für besseren Bienenschutz und eine stärkere Berücksichtigung bei der Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln ein. Im Rahmen der GAP-Verhandlungen fordert die Bundeslandwirtschaftsministerin höhere Umweltstandards und die Anpassung der Bienenleitlinie.

Förderung und Risikobewertung im Fokus

Die Bundesregierung setzt sich für eine verbesserte Förderung des Bienenschutzes und eine stärkere Berücksichtigung bei der Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln ein. Im Rahmen der Verhandlungen zur Neuausrichtung der Europäischen Agrarpolitik (GAP) fordert die Bundeslandwirtschaftsministerin ein höheres Umweltniveau mit EU-weiten Mindeststandards für Umwelt- und Klimaschutz.

Dabei sollen insbesondere Maßnahmen zum Schutz von Insekten und Bienen sowie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt stärker gefördert werden. Zudem wird eine Anpassung der Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik gefordert, um den Schutz von Insekten zu gewährleisten.

Ein zentraler Punkt ist die Anpassung der sogenannten Bienenleitlinie an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und Verfahren. Bereits in der Vergangenheit hat die Ministerin dazu beigetragen, dass die bienenschädlichen Neonikotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam nicht mehr im Freiland angewendet oder verkauft werden dürfen. Für diese Wirkstoffe wird es in Deutschland auch keine Notfallzulassungen auf Grundlage des EU-Pflanzenschutzrechts geben. Das zuständige BVL hat im Gegensatz zu Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten keine Notfallzulassungen für diese Neonikotinoide erteilt.

Hintergrund und aktuelle Entwicklungen

Die Bienenleitlinie dient als Orientierung für die Risikobewertung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und Pflanzenschutzmitteln in Bezug auf Bienen, Wildbienen und andere Bestäuber. Sie wurde 2013 von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlicht, gilt jedoch mittlerweile als überholt. Im März 2019 hat die Europäische Kommission der EFSA ein Mandat zur Überarbeitung dieses Dokuments erteilt, um es an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik anzupassen.

Am 17. Juli 2019 wurde auf EU-Ebene eine Änderung der sogenannten einheitlichen Grundsätze für die Bewertung von Pflanzenschutzmitteln und Wirkstoffen beschlossen. Diese Änderung schafft die Voraussetzungen für notwendige Verbesserungen des Leitliniendokuments. Deutschland hat dieser Änderung im zuständigen Ausschuss zugestimmt, um den Weg für einen verbesserten Bienenschutz bei der Bewertung von Pflanzenschutzmitteln zu ebnen.

Nach Angaben des Ministeriums zielt diese Maßnahme darauf ab, den Schutz von Bienen zu stärken. Sobald die EFSA ein angepasstes Leitlinien-Dokument vorgelegt hat, wird dieses von Fachleuten gründlich geprüft.

20.07.2019

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