Finanzierung und Eckpunkte des neuen Fördergrundsatzes
Der neue Fördergrundsatz wird Teil des Sonderrahmenplans Insektenschutz. Ab dem Haushalt 2022 sind hierfür zweckgebunden zusätzlich 65 Millionen Euro vorgesehen. Diese Summe wird den Gesamtplafond des Einzelplans 10 jährlich erhöhen und die Zweckbindung wird durch einen Haushaltsvermerk gesichert.
Die inhaltlichen Eckpunkte des Fördergrundsatzes umfassen:
- Die Förderung richtet sich an Landwirte, deren Flächen von Einschränkungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln betroffen sind. Dies betrifft sowohl die geplante Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung als auch die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes.
- Die Anwendung der Förderung erfolgt gemäß Artikel 30 der ELER-Verordnung (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die ländliche Entwicklung). Sie gilt für Naturschutzgebiete, Nationalparks, Nationale Naturmonumente, Naturdenkmäler und gesetzlich geschützte Biotope, die in Natura 2000-Gebieten liegen. Des Weiteren sind Grünland in FFH-Gebieten (Schutzgebiete nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) und Flächen im Randbereich von Gewässern im Anwendungsbereich der Wasserrahmenrichtlinie eingeschlossen.
- Förderfähig sind zusätzliche Kosten und Einkommensverluste, die durch die Einschränkungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
- Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der objektiv ermittelten Durchschnittsbelastung der Betriebe, basierend auf betrieblichen Daten, die durch die genannten Verordnungen und Gesetzesänderungen entstehen.
- Den Ländern wird die Möglichkeit eingeräumt, die im GAK-Fördergrundsatz festgelegten Förderbeträge bei regional höheren Erschwernissen gemäß den allgemeinen Bestimmungen des Förderbereichs 4 zu erhöhen.
Nach der Zustimmung der Haushalts- und Koordinierungsreferenten des Bundes und der Länder wird die beihilferechtliche Notifizierung bei der Europäischen Kommission eingeleitet.
Das ist eine klare Zusage für unsere Landwirtinnen und Landwirte. Wir werden ihre Anstrengungen für mehr Insektenschutz verlässlich honorieren. Die 65 Millionen Euro des Bundes werden von den Bundesländern aufgestockt. Mit den bereits schon vorhandenen Förderungen stehen insgesamt 250 Millionen Euro für Insektenschutzleistungen alleine über die GAK zur Verfügung. Das ist ein starkes Paket, mit dem wir gezielt die nachhaltige Landwirtschaft unterstützen, die auch wettbewerbsfähig bleiben muss. Es geht neben Ökologie auch immer um Ökonomie und die soziale Frage.
