UBA aktualisiert Kostensätze für Umweltbelastungen
Umweltbelastungen wie Treibhausgase und Stickstoffemissionen beeinträchtigen die Gesundheit und schädigen Ökosysteme. Sie führen zudem zu Produktionsausfällen, Ernteverlusten sowie Schäden an Gebäuden und Infrastruktur. Das Umweltbundesamt (UBA) hat in der Methodenkonvention 3.1 die Kostensätze für Umweltbelastungen aktualisiert und erweitert.
Neu aufgenommen wurden Kostensätze für Stickstoff- und Phosphoremissionen, Treibhausgase in der landwirtschaftlichen Lieferkette sowie Baustoffe. Prof. Dirk Messner, Präsident des UBA, betont die finanzielle Relevanz von konsequentem Umwelt- und Klimaschutz:
Konsequenter Umwelt- und Klimaschutz spart uns und kommenden Generationen viele Milliarden Euro durch geringere Umwelt- und Gesundheitsschäden. Das Thema sollte bei den aktuellen Diskussionen zum EU-Klimaziel oder zur EU-Agrarpolitik und deren nationaler Umsetzung – aber zum Beispiel auch in der Handelspolitik – eine deutlich größere Rolle spielen.
Konkrete Umweltschadenskosten in verschiedenen Sektoren
Die Produktion von einem Kubikmeter tropischen Hartholzes verursacht demnach mindestens 1.440 Euro Umweltschadenskosten. Bei einer Tonne Beton mittlerer Festigkeit belaufen sich die Kosten auf etwa 26 Euro. Allein durch die Produktion von Transportbeton entstanden im Jahr 2019 Umweltschadenskosten von rund 3,2 Milliarden Euro, was nahezu dem Gesamtumsatz der Branche von etwa 4,1 Milliarden Euro entsprach.
Durch das Recycling von Baustoffen lassen sich diese Kosten erheblich reduzieren. Die Verwendung von Recycling-Stahl senkt die Umweltschadenskosten pro Tonne um mindestens 350 Euro, bei Recycling-Aluminium sogar um 970 Euro.
Methodik und Erweiterungen der Kostenberechnung
Die „Methodenkonvention 3.1 zur Ermittlung von Umweltkosten“ berechnet die Kosten von Umweltbelastungen auf wissenschaftlicher Basis. Zu den Umweltschadenskosten zählen unter anderem Wiederherstellungskosten für beschädigte Infrastrukturen, der Marktwert von Ernteverlusten und Produktionsausfällen sowie monetäre Bewertungen zur Vermeidung von Gesundheitsschäden.
Gegenüber der Vorgängerversion 3.0 wurden die Kostensätze für Umweltbelastungen an das Jahr 2020 angepasst und um die bereits genannten Emissionen und Baustoffe erweitert. Der Kostensatz für CO2-Emissionen stieg von 180 Euro pro Tonne im Jahr 2016 auf 195 Euro pro Tonne im Jahr 2020, bedingt durch steigende Schäden und Inflationsanpassung. Bei gleichgewichteter Betrachtung heutiger und zukünftiger Generationen, was zukünftige Schäden stärker berücksichtigt, ergibt sich sogar ein Kostensatz von 680 Euro pro Tonne für das Jahr 2020.
Landwirtschaftliche Emissionen und deren Kosten
Die erweiterten Kostensätze der Methodenkonvention 3.1 zeigen, dass die Ausbringung von einem Kilogramm Stickstoff in der Landwirtschaft konservativ geschätzte Umweltschadenskosten von 6,30 Euro verursacht, während ein Kilogramm Phosphor Kosten von 4,44 Euro nach sich zieht. Bei einem durchschnittlichen Stickstoffüberschuss von 94 Kilogramm pro Hektar und einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von etwa 16,5 Millionen Hektar in Deutschland ergeben sich jährliche Gesamtkosten von rund 11,5 Milliarden Euro.
Dirk Messner hebt die Bedeutung der Sichtbarmachung dieser Kosten hervor:
Diese Beispiele zeigen die signifikante Dimension der Schäden, die jedes Jahr durch Umweltbelastungen in Deutschland entstehen. Es ist wichtig, diese oft übersehenen Kosten sichtbar zu machen: Denn die verursachten Gesundheits- und Umweltschäden sind real, für unsere heutige Gesellschaft, für unsere Kinder und Enkel, aber auch für Menschen in anderen Teilen der Welt. Gerade auch in der Diskussion um die Verwendung von Corona-Aufbauhilfen sollten wir sicherstellen, dass die öffentlichen Gelder nur für umweltgerechte Projekte und den Übergang zu einer klima- und umweltverträglichen Wirtschaft verwendet werden.
