Allgemeines, Naturschutz

Kreativ kompensieren: Die Zukunft der Eingriffsregelung im Naturschutz

Das neue Bundesnaturschutzgesetz bringt wesentliche Änderungen für die Eingriffsregelung mit sich. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden gleichgestellt, Ersatzzahlungen und Regelungen zur Bevorratung bundesweit verankert. Fachleute diskutierten die praktischen Auswirkungen und Chancen dieser Neuerungen.

Neue Wege im Naturschutz: Flexibilisierung und Synergien

Mit der Neuregelung verbindet sich eine weitere Flexibilisierung bei der Bewältigung von Eingriffsfolgen, die dazu dienen soll, sowohl Freiräume für planerische Ansätze, beispielsweise in Flächenpools, zu schaffen und andererseits den Flächendruck in unmittelbarer Nähe zum Eingriffsort zu minimieren. Dass der Gesetzgeber dabei weiter am Vorrang der sogenannten Realkompensation vor einer Geldzahlung festgehalten hat, hat seinen guten Grund. Denn über eine sinnvoll kreative wie sachgemäße Umsetzung entsprechend ausgestalteter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können eine ganze Reihe von Synergien und Win-Win-Situationen mit anderen Belangen realisiert werden.

Dies stellte BfN-Präsidentin Professor Dr. Beate Jessel in ihrer Einleitung fest. Durch die Bündelung von Kompensationsmaßnahmen in Flächenpools, wie sie beispielsweise in Brandenburg auf Naturraumebene umgesetzt werden, können großräumige und komplexe Maßnahmen realisiert werden, die sonst für den Naturschutz schwer umsetzbar wären.

Sinnvoll angelegte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können den Aufbau von Biotopverbundsystemen unterstützen. Diese sind angesichts des Klimawandels zunehmend wichtig, um die Wanderung von Arten zu ermöglichen. Im Wasserbau können Maßnahmen, die sich eigendynamisch entwickeln oder die Durchgängigkeit von Gewässern verbessern, die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie effektiv unterstützen.

In landschaftlich reizvollen Gebieten wie dem Alpenraum oder Mittelgebirgslagen kann der Tourismus von entsprechend gestalteten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen profitieren.

Rechtssicherheit und einheitlicher Rahmen für Kompensationsmaßnahmen

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Haftungsfreistellung. Maßnahmen, die unter Anwendung der Eingriffsregelung zugelassen wurden, sind von einer späteren Sanierung von Umweltschäden befreit, für die sonst der Projektträger nach dem Umweltschadensgesetz verantwortlich wäre.

Auch die in der Praxis tätigen Landschaftsarchitekten begrüßen es, dass mit dem neuen BNatSchG eine Zersplitterung des Naturschutzrechts vermieden werden konnte und im Ergebnis für die Eingriffsregelung ein bundesweit einheitlicher Rahmen steht, der zugleich die notwendigen flexiblen Anwendungsmöglichkeiten lässt.

Ergänzte Kerstin Berg, Vizepräsidentin des bdla. Die Bedeutung dieser Flexibilität zeigt sich in Kooperationsmodellen mit der Landwirtschaft, etwa in Flächenpools oder langfristigen Pflegeverträgen für Kompensationsmaßnahmen. Auch die planerisch kreative Gestaltung von Kompensationsmaßnahmen im urbanen Bereich trägt zur Erhaltung der städtischen Umweltqualität bei, ohne das Prinzip der funktional ausgerichteten Kompensation zu vernachlässigen.

Flächenverbrauch und die Rolle der Eingriffsregelung

BfN-Präsidentin Jessel betonte, dass Vorbehalten bezüglich der zusätzlichen Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen durch Kompensationsmaßnahmen und einer unzureichenden Abstimmung der Flächenauswahl entgegengetreten werden müsse. Exemplarische Auswertungen des Verhältnisses von Eingriffs- zu Kompensationsmaßnahmen zeigten, dass ein Verhältnis von 1:1 nur in Ausnahmefällen bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen und in empfindlichen Landschaftsräumen erreicht wird; in der Regel liegt es deutlich darunter.

Die primäre Ursache für den anhaltenden Flächenentzug ist die hohe Inanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen, die sowohl den Naturschutz als auch die Landwirtschaft betrifft.

Vom Ziel, die tägliche Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Verkehr auf 30 ha pro Tag zu reduzieren, das sowohl die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie als auch die Nationale Strategie der Bundesregierung zur Biologischen Vielfalt vorgeben, sind wir noch weit entfernt. Indem sie dem Vermeidungsaspekt Priorität einräumt und sodann gezielt die eintretenden Beeinträchtigungen kompensiert, kann die Eingriffsregelung bei konsequenter Anwendung einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Flächeninanspruchnahme und ihrer Auswirkungen leisten und ist damit heute zukunftsfähiger denn je.

Schloss Jessel ab.

12.03.2010

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