Gärtnerische Belange in der LSV-Reform ignoriert
Die Reform der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) wurde am 22. August im Bundeskabinett beraten und ein Gesetzentwurf verabschiedet. Die vom gärtnerischen Berufsstand geforderten Verbesserungen wurden dabei bisher nicht berücksichtigt.
Lediglich die Bundesländer konnten sich mit einigen Punkten zur Organisationsreform durchsetzen. So wurde klargestellt, dass der zukünftige Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung nur die liquiden Mittel der Rücklagen verwalten darf. Die übrigen Gelder sollen bei den Trägern verbleiben. Zudem sind die Regelungen zum Wegfall des Unfallversicherungsschutzes für vorübergehend beschäftigte Personen nicht mehr im Gesetzentwurf enthalten. Unter vorübergehender Beschäftigung fallen beispielsweise Nachbarschaftshilfe oder unentgeltliche Mitarbeit aufgrund familiärer Bindung.
In den bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft versicherten Unternehmen sind vorübergehend Beschäftigte eher die Ausnahme. Von der Änderung der Gesetzesvorlage profitieren daher vor allem landwirtschaftliche Betriebe. Für gärtnerische Betriebe haben andere Aspekte Vorrang. Berufsverbände und Sozialpartner hatten bereits im Vorfeld darauf hingewiesen, dass die Belange der Gärtner im Entwurf des Reformgesetzes nicht berücksichtigt werden.
Die Berufsverbände befürchten, dass ihre Mitglieder aufgrund eines finanziellen Lastenausgleichs zwischen den acht regionalen landwirtschaftlichen Trägern und der bundesweit zuständigen Sozialversicherung für den Gartenbau für die alten Rentenlasten der landwirtschaftlichen Träger aufkommen müssen. Für die bei der Gartenbau-Berufsgenomschaft versicherten Betriebe ist jedoch bereits aufgrund der bundesweiten Zuständigkeit ein Lastenausgleich gegeben. Eine zusätzliche Verpflichtung, Beiträge für den regionalen Lastenausgleich der landwirtschaftlichen Träger zu zahlen, sehen die Gärtner daher nicht.
Hinzu kommt, dass das Mitspracherecht des gärtnerischen Berufsstandes bei der zukünftigen Spitzenkörperschaft der landwirtschaftlichen Sozialversicherung stark eingeschränkt ist. Dieser Spitzenkörperschaft sollen jedoch zukünftig wichtige Querschnittsaufgaben wie die Finanz- und Personalverwaltung der Träger zufallen.
Die berufsständischen Organisationen fordern daher eine weitgehend unabhängige gärtnerische Sozialversicherung und haben einen eigenen Vorschlag unterbreitet. Dieser sieht neben der Beibehaltung der acht regionalen landwirtschaftlichen Träger die Schaffung einer Spitzenkörperschaft mit Trägerfunktion vor. In Anlehnung an das Modell der gesetzlichen Rentenversicherung sollen die Bundesverbände der landwirtschaftlichen Sozialversicherung unter dem Dach der Deutschen Sozialversicherung für Gartenbau und Landwirtschaft (DSV GL) in die Sozialversicherung für den Gartenbau eingegliedert werden. Dies würde nach Ansicht des Berufsstandes nicht nur eine schlagkräftige und schlanke Verwaltung schaffen, sondern auch die besonderen Belange des Gartenbaus ausreichend berücksichtigen.
Im Gegensatz zur Landwirtschaft findet im Gartenbau kein Strukturwandel statt. Steigende Auszubildenden- und Beschäftigtenzahlen belegen dies. Derzeit versichert die Gartenbau-Berufsgenossenschaft in rund 100.000 Betrieben etwa 600.000 Menschen. Bei den acht landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträgern werden derzeit etwa 1,5 Millionen Versicherte betreut. Nach Auffassung der Berufsverbände muss sich dieses Verhältnis auch bei der Mitbestimmung in der berufsständischen Sozialversicherung widerspiegeln.