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Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien nun auch für den Gartenbau geöffnet

Das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP) steht jetzt auch der landwirtschaftlichen Primärproduktion offen. Dies ist das Ergebnis erfolgreicher Verhandlungen zwischen dem Zentralverband Gartenbau und dem Bundesumweltministerium. Die Öffnung kommt dem gesamten Agrarsektor zugute.

Erfolgreiche Verhandlungen ermöglichen Förderung für den Agrarsektor

Das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP) steht nun auch der landwirtschaftlichen Primärproduktion offen. Dies ist das Ergebnis von Verhandlungen, die der Zentralverband Gartenbau (ZVG) mit dem Bundesumweltministerium (BMU) geführt hat. Die Öffnung des Programms kommt nicht nur dem Gartenbau, sondern der gesamten Landwirtschaft zugute.

Das BMU hatte zunächst beihilferechtliche Bedenken, die erst durch eine Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums ausgeräumt werden konnten. Daraufhin wurden die im März geänderten Fördergrundsätze in die Praxis umgesetzt. Heinrich Hiep, Vorsitzender des Bundesverbandes Zierpflanzen (BVZ), äußerte sich zufrieden mit dem Ergebnis und dankte dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) für die Unterstützung.

Für die Branche aus ökologischer und ökonomischer Sicht ein wichtiger Schritt, denn damit wurde die Grundlage geschaffen, auch in Zukunft Förderprogramme des BMU für den produzierenden Gartenbau zu beanspruchen.

Die Förderfähigkeit von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt in der landwirtschaftlichen Primärproduktion wurde auf den Internetseiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bekannt gegeben.

Das BAFA fördert folgende Maßnahmen:

  • Errichtung und Erweiterung von:
    • Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
    • Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina,
    • automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung,
    • handbeschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung von 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung (Scheitholzvergaserkessel),
    • effizienten Wärmepumpen,
    • besonders innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung.
  • Maßnahmen aus erneuerbaren Energien nach Maßgabe dieser Richtlinien:
    • Große Solarkollektoranlagen von 20 bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
    • Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und Effizienzsteigerung bei Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung,
    • besonders effiziente Wärmepumpen.

Zusätzlich zu den genannten Fördertatbeständen existiert ein Bonussystem. Dieses kann zu höheren Förderbeträgen führen, beispielsweise beim energieeffizienten Einsatz von Solarkollektoren und Biomassekesseln oder der Kombination verschiedener erneuerbarer Energien.

23.02.2010

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