Hintergrund und Notwendigkeit der Maßnahmen
Der Schutz des Grundwassers ist ein zentrales Anliegen, um die Nitratbelastung durch Düngung zu reduzieren. Die Bundesregierung hat sich nach einem Konsultationsprozess mit Ländern, Verbänden und Abgeordneten auf Vorschläge zur weiteren Beschränkung der Düngung geeinigt. Diese Maßnahmen sollen den Gewässerschutz verbessern und den Anforderungen des EuGH-Urteils zur EG-Nitratrichtlinie gerecht werden.
Düngung muss bei der Pflanze und nicht im Grundwasser ankommen. Wir wollen das Grundwasser schützen. Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, der EU-Kommission einen fairen Ausgleich zwischen den strengen Grenzwerten der Nitratrichtlinie und den Anforderungen an eine nachhaltige Pflanzenproduktion vorzuschlagen. Für unsere Landwirte würden diese Maßnahmen eine erhebliche Anstrengung bedeuten. Wir wollen die Landwirte aber bei der Umsetzung durch eine Reihe von Maßnahmen unterstützen. Denn auch die landwirtschaftlichen Betriebe haben ein hohes Interesse an der Reinhaltung des Grundwassers.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze ergänzt:
Wir schlagen der EU-Kommission ein Regelungspaket vor, mit dem wir dem Gewässerschutz deutlich stärker Rechnung tragen. Die weitere Verschärfung der Düngeregeln ist nötig, wenn wir die Nitratwerte im Wasser auf ein akzeptables Niveau absenken, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland endlich beenden und Strafzahlungen vermeiden wollen. Mit niedrigeren Nitratwerten beugen wir steigenden Trinkwasserpreisen vor und schützen unsere Artenvielfalt. Das nützt allen.
Nitrat ist ein wichtiger Pflanzennährstoff, doch eine übermäßige Konzentration im Grundwasser verteuert die Trinkwasseraufbereitung und schadet der Umwelt. Bisherige Gegenmaßnahmen der Wasserwirtschaft stoßen zunehmend an Grenzen und verursachen hohe Kosten für private Haushalte und die Wirtschaft. Die Landwirtschaft hat bereits Anstrengungen unternommen, um die Situation zu verbessern. Eine Änderung der Düngeverordnung im Jahr 2017 reichte aus Sicht der Europäischen Kommission jedoch nicht aus, um die EG-Nitratrichtlinie zu erfüllen. Im Jahr 2018 verurteilte der Europäische Gerichtshof Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der Richtlinie.
Vorgeschlagene Maßnahmen
Für nitratbelastete Gebiete schlägt die Bundesregierung der Europäischen Kommission folgende Maßnahmen vor, die als notwendig für den Grundwasserschutz erachtet werden:
- Eine Reduzierung der Düngung in den sogenannten „Roten Gebieten“ mit hohen Nitratwerten um 20 % im Betriebsdurchschnitt. Zusätzlich wird eine Mengen-Obergrenze von 170 kg Stickstoff je Hektar und Jahr pro Schlag bzw. für Einzelflächen eingeführt. Betriebe sollen flexibel entscheiden können, welche Kulturen weiterhin nach maximalem Bedarf gedüngt werden, müssen aber auf anderen Flächen weniger düngen, um die Obergrenzen einzuhalten.
- Eine Verlängerung der Sperrzeit für das Düngen in belasteten Gebieten um bis zu vier Wochen.
- Größere Abstände zu Gewässern beim Düngen: 10 Meter bei einer Hangneigung über 15 % und 2 Meter bei einer Hangneigung zwischen 5 und 10 %, um das Abschwemmen von Stickstoff in angrenzende Gewässer zu verhindern (bisher pauschal 5 Meter in hängigem Gelände).
Ausnahmen sind für extensiv wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe und Ökobetriebe vorgesehen, die durch nachhaltige und ressourcenschonende Düngung nicht zur Gewässerbelastung beitragen. Betriebe, die durchschnittlich auf ihren Flächen weniger als 160 kg Stickstoff je Hektar und Jahr düngen und davon maximal 80 kg mineralisch, sollen von der Reduzierung der Düngung und der Mengen-Obergrenze ausgenommen werden. Auch auf Dauergrünland soll die Düngung nicht reduziert werden müssen, da hier das Auswaschungsrisiko geringer ist.
Eine Herbstdüngung von Raps soll möglich sein, wenn eine Bodenprobe nachweist, dass der Düngebedarf nicht aus dem Bodenvorrat gedeckt werden kann. Diese Vorschläge sollen die Düngung in Deutschland nachhaltiger gestalten und den Gewässerschutz verbessern, ohne landwirtschaftliche Betriebe über das erforderliche Maß hinaus einzuschränken. Die Vorschläge werden nun an die Europäische Kommission gesendet, um eine zweite Klage gegen Deutschland zu vermeiden.
Nächste Schritte
Bundesministerin Klöckner und Bundesministerin Schulze werden die Vorschläge der Kommission persönlich erläutern. Bei Zustimmung der Kommission wird das offizielle Rechtssetzungsverfahren zur Änderung der Düngeverordnung eingeleitet.
