Hintergrund und Ziele der neuen EU-Verordnung
Mit dieser wichtigen Verordnung haben wir nun auch in Europa verbindliche CO2-Vorgaben für Lkw. Diese gibt es bereits seit Jahren in USA, China und Japan. Knapp ein Viertel der gesamten CO2-Emissionen im Verkehr stammen von Lkws, Tendenz steigend. Jetzt lässt sich der Anstieg der klimaschädlichen Emissionen endlich bremsen.
Der Kraftstoffverbrauch eines Lkw ist in der Logistikbranche ein wichtiges Wirtschaftlichkeitskriterium. Trotzdem ging der Kraftstoffverbrauch neuer Lkw in den letzten zehn Jahren kaum zurück. Gleichzeitig nahm der Straßengüterverkehr stark zu, was den gesamten CO2-Ausstoß des Verkehrs erhöhte.
Die neue Verordnung schreibt vor, dass der mittlere CO2-Ausstoß pro Kilometer bei neuen Lkws in zwei Schritten reduziert werden muss: ab 2025 um 15 Prozent und ab 2030 um 30 Prozent, jeweils im Vergleich zu 2019. Fahrzeughersteller, die viele Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge anbieten, können ihren Zielwert um bis zu 3 Prozent verringern. Dieser Bonus soll voraussichtlich Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge fördern.
Ausblick und Inkrafttreten der Regelung
Die Verordnung soll künftig auf kleinere Lkw, Busse sowie Lkw-Anhänger und Sattelauflieger ausgeweitet werden, sobald geeignete Verfahren zur Berechnung der CO2-Emissionen dieser Fahrzeuge verfügbar sind. Die Europäische Kommission wird die Verordnung im Jahr 2022 überprüfen und Vorschläge für Änderungen und Erweiterungen unterbreiten. Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in einer offiziellen EU-Mitteilung in Kraft.
