Büroorganisation und Verwaltung

Mobile Raumluftreiniger: Ergänzung, kein Ersatz für Frischluft

Mobile Raumluftreiniger können in Innenräumen das Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion mindern, ersetzen aber nicht die Frischluftzufuhr durch Fensterlüftung. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen weisen darauf hin, dass diese Geräte nur eine ergänzende Rolle spielen können.

Einsatzgrenzen und Anforderungen an mobile Luftreiniger

Mobile Raumluftreiniger können in Innenräumen eine ergänzende Rolle spielen, um das Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion zu mindern. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen betonen jedoch, dass diese Geräte die notwendige Frischluftzufuhr durch Fensterlüftung nicht ersetzen können.

Der Schutz vor infektiösen Aerosolen durch mobile Raumluftreiniger ist an bestimmte Randbedingungen geknüpft. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.6 "Lüftung" fordern explizit die Frischluftzufuhr durch Lüften über Fenster. Diese Anforderung kann durch mobile Geräte nicht erfüllt werden. Zudem bieten sie keinen Schutz vor einer möglichen Tröpfcheninfektion im Nahbereich.

Unternehmen und Einrichtungen, die die Anschaffung mobiler Raumluftreiniger in Betracht ziehen, sollten ausschließlich geeignete Geräte auswählen. Zur Unterstützung bei der Beschaffung und dem Betrieb solcher Geräte erarbeitet die DGUV derzeit eine spezifische Hilfestellung.

28.10.2020

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