Naturschutz

Anpassung des Bundeswasserstraßengesetzes ermöglicht Renaturierung

Eine Novelle des Bundeswasserstraßengesetzes erlaubt der Wasserstraßenverwaltung (WSV) nun Renaturierungsmaßnahmen an großen Flüssen. Dies wird als überfällig betrachtet und macht den Weg frei für mehr Natur an Bundeswasserstraßen.

Neue Möglichkeiten für den ökologischen Zustand der Flüsse

Der Bundestag hat eine Anpassung des Bundeswasserstraßengesetzes beschlossen. Diese Novelle ermöglicht es der Wasserstraßenverwaltung (WSV) des Bundes, Renaturierungsmaßnahmen an großen Flüssen durchzuführen.

„Seit Jahren setzen wir uns für mehr Natur an Bundeswasserstraßen ein. Bisher konnten die Wasserstraßenämter aber zu wenig tun, die Novelle macht nun endlich den Weg frei dafür.“

Es wird als überfällig betrachtet, dass die für die verkehrliche Unterhaltung zuständigen Behörden nun auch Maßnahmen im Sinne des Natur- und Gewässerschutzes umsetzen können.

„Wer Flussufer befestigt hat ist nun endlich auch berechtigt, sie wieder zu befreien.“

Bislang waren die Wasserstraßenämter auf Baumaßnahmen zur Verbesserung der Schifffahrt beschränkt. Durch die Gesetzesanpassung darf die WSV nun auch umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands realisieren.

Zu diesen Maßnahmen gehören die großflächige Umgestaltung von Uferbereichen, die Entwicklung von Flussinseln und -bänken, der ökologische Umbau von Buhnen und Leitwerken sowie die Anbindung größerer Auengewässer und Nebenarme.

Bereits 2015 hatte ein Rechtsgutachten aufgezeigt, wie die Diskussion zwischen Bund und Ländern über die Zuständigkeit an Bundeswasserstraßen beendet werden könnte. Die Verabschiedung dieses Vorhabens kurz vor Ende der Legislaturperiode wird daher begrüßt.

Die Gesetzesanpassung ist zudem wesentlich für die Umsetzung des Bundesprogramms Blaues Band (BBD). Dieses Programm zielt darauf ab, einen Biotopverbund entlang der großen Flüsse des Bundeswasserstraßennetzes zu entwickeln. Es handelt sich um eine gemeinsame Initiative des Bundesumweltministeriums (BMU) und des Bundesverkehrsministeriums (BMVI).

Die Arbeitsteilung sieht vor, dass die WSV im Zuständigkeitsbereich des Verkehrsministeriums Maßnahmen an Fluss und Ufer umsetzt. Das BMU unterstützt hingegen über das Auenförderprogramm Projekte Dritter, wie Kommunen oder Umweltverbände, in der Aue.

26.03.2021

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