Eckpunkte und Forderungen zur Gewässerrenaturierung
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag das Bundesprogramm „Blaues Band“ verankert, dessen Eckpunkte im Bundesverkehrsministerium vorgestellt wurden. Ziel des Programms ist die ökologische Entwicklung von Bundeswasserstraßen, um Deutschlands Flüsse und Seen zu revitalisieren.
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) begrüßt das Programm, da nach seiner Einschätzung 90 Prozent der Flüsse und Bäche in einem schlechten Zustand sind. Besonders an großen Strömen wie der Elbe seien fast alle Flussauen verschwunden. Auen sind jedoch wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen und dienen als natürlicher Hochwasserschutz.
Selbst wenn derzeit alle Signale auf grün stehen für die Renaturierung eines Flussabschnitts, sind der Wasserstraßenverwaltung die Hände gebunden. Sie kann Maßnahmen nur dann umsetzen, wenn diese auch einen Nutzen für den Verkehr haben. Dieser Systemfehler muss schnell korrigiert werden, damit der Bund seiner Verantwortung für den Gewässerschutz endlich gerecht werden kann.
Um Fließgewässer und Auen in ihren natürlichen Zustand zurückzuführen, fordert der NABU eine Neuausrichtung der deutschen Gewässerpolitik und entsprechende Gesetzesänderungen. Ein vom NABU in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestätigt, dass die aktuellen Gesetze kaum Spielraum für Renaturierungen an Bundeswasserstraßen bieten. Maßnahmen können demnach nur umgesetzt werden, wenn sie einen Nutzen für den Verkehr haben.
Zudem sei es notwendig, die Umweltziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie strikter im Wasserstraßengesetz zu verankern. Bundesweite Flächen entlang der Flüsse sollten für Gewässerrenaturierungsmaßnahmen kostenfrei zur Verfügung stehen. Zur Qualitätssicherung des „Blauen Bandes“ schlägt der NABU ein Expertengremium vor, das Renaturierungsprojekte auswählt und fachlich begleitet. Dieses Gremium sollte Vertreter von Naturschutzbehörden und -verbänden umfassen.
Die Mitarbeiter der Wasserstraßenverwaltung sollen entsprechend geschult werden, um neue Aufgaben umsetzen zu können. Die neu eingerichtete Umweltabteilung der Wasserstraßenverwaltung wird vom NABU als wichtiger erster Schritt betrachtet, dem weitere folgen müssen.
Hintergrund des „Blauen Bandes“ und die Rolle des NABU
Der NABU setzt sich für das Bundesprogramm „Blaues Band“ ein, um den ökologischen Zustand der Gewässer zu verbessern. Aktuell erreicht nur jeder zehnte Fluss oder Bach in Deutschland den von der EU geforderten „guten Zustand“, der bis zu diesem Jahr für alle Fließgewässer hätte erreicht werden sollen. Die Forderung des NABU nach einem Bundesprogramm zur ökologischen Entwicklung von Bundeswasserstraßen wurde von der Bundesregierung in den Koalitionsvertrag aufgenommen.
Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Verkehrs- und Umweltministeriums erarbeitet derzeit die konkrete Ausgestaltung des Programms. Der Bund trägt als Eigentümer aller als Bundeswasserstraßen eingestuften Flüsse in Deutschland eine besondere Verantwortung. Die laufende Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes könnte dabei unterstützend wirken. Neue Einstufungen der Flüsse basierend auf ihrer tatsächlichen Bedeutung für den Gütertransport und bedarfsgerechtere Maßnahmen könnten den Druck auf die Flüsse reduzieren.
