Hintergrund: Defizite bei der Finanzierung des Naturschutzes
Nach einem Beschluss des Agrarausschusses des Bundesrates vom Montag sollen bundesweit sechs statt bisher 4,5 Prozent der Mittel von der ersten in die zweite Säule der EU-Agrarförderung verschoben werden. Dies entspricht einer jährlichen Summe von etwa 300 Millionen Euro für Deutschland, was eine Steigerung von rund 70 Millionen Euro gegenüber der aktuellen Situation bedeutet.
Angesichts der auch vom Europäischen Rechnungshof aufgezeigten Defizite wäre das nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Dies erklärte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Der NABU forderte daher, dass der Umweltausschuss des Bundesrates in seiner Sitzung am Donnerstag (23.2.) eine Nachbesserung vornehmen müsse.
Niedersachsen und Schleswig-Holstein hatten im Bundesrat einen Antrag eingebracht, um bäuerliche Familienbetriebe und die nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum zu stärken. Die beiden Länder hatten vorgeschlagen, den EU-Rahmen zur Umschichtung der Gelder von bis zu 15 Prozent vollständig auszuschöpfen, was der NABU begrüßt hatte.
Der Vorschlag des Agrarausschusses zur Umschichtung geht zwar in die richtige Richtung, ist jedoch winzig angesichts dessen, was möglich und nötig ist. Bundesrat und Bundesregierung müssen hier noch deutlich nachlegen und ein Zeichen für eine naturverträglichere Landwirtschaft und eine bessere Finanzierung des Naturschutzes setzen.
Die Bundesregierung muss bis zum 1. August der EU-Kommission mitteilen, welche Umschichtungsmöglichkeiten sie nutzen wird. Der NABU fordert, dass mit der nächsten Agrarreform im Jahr 2020 die bedingungslosen flächenbezogenen Direktzahlungen vollständig durch ein neues System ersetzt werden, das öffentliche Leistungen der Landwirte gezielt honoriert.
Andernfalls drohen nicht nur weitere Umweltschäden, sondern auch eine sinkende Akzeptanz der Agrarpolitik insgesamt. Das EU-weite Volumen der Agrarpolitik beläuft sich auf fast 60 Milliarden Euro pro Jahr.
