Rechtsgutachten für effektiveren Naturschutz
Nahezu 80 Prozent der geschützten natürlichen Lebensräume in Europa sind geschädigt. Intakte Ökosysteme sind jedoch essenziell für den Schutz vor den Folgen der Klimakrise und die Sicherung der Ernährung. Ihre Zerstörung durch Übernutzung stellt ein Risiko für Wirtschaft, Gesundheit und Sicherheit dar.
Der NABU hat ein Rechtsgutachten vorgelegt, das Vorschläge zur juristischen Effektivierung und Beschleunigung der Wiederherstellung geschädigter Naturräume enthält. Ohne eine solche rechtliche Flankierung seien die Naturschutzziele nicht erreichbar.
Damit die Natur uns das liefern kann, was wir brauchen, müssen wir unser Verhältnis zu ihr neu justieren. Dazu benötigen wir eine Trendwende beim Naturschutz. Mit dem Weltnaturabkommen von Montreal sind überfällige Ziele formuliert worden. Damit wir diese erreichen, sind wir angehalten, naturverträglicher zu leben und zu wirtschaften. Dazu gehören auch gesetzliche Anpassungen, mit denen ein Turbo für den Naturschutz gestartet und rechtlichen Hürden abgebaut werden können.
Das Gutachten befasst sich unter anderem mit der Notwendigkeit, Flächen für die Durchführung von Wiederherstellungsmaßnahmen zeitnah zu sichern. Es nimmt Bezug auf den Entwurf der derzeit verhandelten Wiederherstellungsverordnung auf EU-Ebene und weist auf Synergien zum natürlichen Klimaschutz und dem Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz hin.
Des Weiteren werden rechtliche Möglichkeiten erörtert, Flächen für Arten zu sichern, die vom Ausbau erneuerbarer Energien betroffen sind. Hierzu wird ein Vorschlag für ein Flächenbedarfsgesetz gemacht, das die Ausweisung von Flächen für Artenhilfsprogramme und die Wiederherstellung von Natur durch die Bundesländer regelt. Ergänzend werden Änderungen in weiteren Fachgesetzen vorgeschlagen, die eine Renaturierung erleichtern könnten.
Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat eine Flut an Gesetzesänderungen bewirkt, die den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen soll. Hier hatte viel zu häufig der Naturschutz das Nachsehen, während gleichzeitig wichtige Reformen für den Naturschutz verschoben oder abgeschwächt wurden. Zugleich gibt es immer neue Berichte zu dramatischem Verlust der Biodiversität, die zeigen, dass auch hier die Uhr tickt.
Ein weiterer Ansatzpunkt für den Naturschutz ist die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law), die auf europäischer Ebene debattiert wird. Diese Verordnung lässt den Mitgliedstaaten Spielraum bei der Umsetzung und könnte einen weiteren Meilenstein des europäischen Umweltrechts darstellen. Ob es jedoch entsprechende Mehrheiten für ein Bekenntnis der EU-Gemeinschaft zur Wiederherstellung der Natur gibt, ist derzeit unklar.
Die Positionierung des Europäischen Parlaments zum EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur wurde nach einem Abstimmungsprozess im Umweltausschuss auf den 27. Juni vertagt.
