Details zum Antragsverfahren und den Voraussetzungen
Die Auszahlung der Hilfen, die 100 bzw. 120 Euro pro Hektar betragen, ist an den Nachweis einer Flächen-Zertifizierung gebunden. Diese muss entweder nach dem PEFC- oder FSC-Siegel oder vergleichbaren Zertifikaten für nachhaltige Waldbewirtschaftung erfolgen. Die Bundeswaldprämie, die sich an private und kommunale Waldbesitzer richtet, kann noch bis zum 31. Oktober 2021 online bei der FNR beantragt werden.
Ergänzende Unterlagen wie der vollständige, auf den Antragsteller ausgestellte Sozialversicherungsbescheid, Zertifikatsnachweise und Mitgliedsbescheinigungen sind in Kopie ausschließlich auf dem Postweg an die FNR zu senden. Die Antragsnummer sowie die Adresse für den Postversand werden dem Antragsteller per E-Mail zusammen mit der Eingangsbestätigung des Online-Antrages zugestellt.
Ab Januar 2021 wird das Antragsverfahren vereinfacht, wodurch weniger Nachweise schriftlich einzureichen sind. Der Abgleich der SVLFG-Daten und der Zertifizierungsnachweis erfolgen dann automatisiert.
Hintergrund und Umfang der Förderung
Laut der 3. Bundeswaldinventur befinden sich 48 Prozent der Waldfläche Deutschlands in Privateigentum. Davon bewirtschaften 57 Prozent der Privatwaldbesitzer weniger als 20 Hektar Fläche, während 13 Prozent zu Privatbetrieben mit mehr als 1.000 Hektar Wald gehören. 19 Prozent des Waldes sind Körperschaftswald, darunter Flächen von Kommunen und Kirchen.
Die Bundeswald- bzw. Nachhaltigkeitsprämie, die vom Bundeslandwirtschaftsministerium mit 500 Millionen Euro ausgestattet ist, ist Teil des Konjunkturpaketes, das die große Koalition im Sommer 2020 aufgelegt hat. Die Einmalzahlungen dienen als Liquiditätszuschuss für private und kommunale Waldbesitzer, die ihre Flächen nach den Kriterien des PEFC- oder FSC-Nachhaltigkeitsprogramms oder vergleichbaren Zertifizierungen bewirtschaften.
Zusätzlich stellt das BMEL weitere 200 Millionen Euro im Rahmen von Förderrichtlinien für Investitionen in die moderne Forst- und Holzwirtschaft sowie das Bauen mit Holz bereit. Diese Nachhaltigkeitsprämie und die Investitionsmaßnahmen ergänzen die von Bund und Ländern über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) bereitgestellten Waldhilfen in Höhe von rund 800 Millionen Euro. Die FNR ist seit 1993 als Projektträger des BMEL für das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe aktiv und unterstützt zudem Forschungsthemen in den Bereichen nachhaltige Forstwirtschaft und innovative Holzverwendung.
