Praktische Hinweise für den Artenschutz in der Landwirtschaft
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat Empfehlungen für eine artenschutzgerechte Bewirtschaftung in land-, forst- und fischereiwirtschaftlich genutzten Gebieten veröffentlicht. Diese Gebiete beherbergen zahlreiche Tier- und Pflanzenarten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Ziel ist es, diese Arten bei der Bewirtschaftung angemessen zu berücksichtigen.
Das BfN stellt hierfür ein Internethandbuch bereit, das verständliche Informationen und Empfehlungen für die Bewirtschaftung von Flächen enthält, auf denen Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie vorkommen. Es richtet sich an Land- und Teichwirte, Winzer, Förster sowie Naturschutzbehörden und -verbände.
Mit diesem Handbuch sollen Land- und Teichwirte, Winzer und Förster aber auch Naturschutzbehörden und -verbände eine Handreichung für eine verträgliche Bewirtschaftung erhalten, die Rücksicht auf die besonders gefährdeten Arten in der Europäischen Union nimmt.
In Deutschland kommen insgesamt 137 Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie vor, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt sind. Das Internethandbuch wurde unter Mitwirkung zahlreicher Praktiker und Experten erstellt, um Informationen aus ganz Deutschland zusammenzutragen. Die enthaltenen Steckbriefe bieten Fotos, Beschreibungen und spezifische Informationen zur Bewirtschaftung und Pflege der Lebensräume.
Hintergrund und Entwicklung des Handbuchs
Das Bundesamt für Naturschutz hat das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben "Managementempfehlungen für Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie (Internet-Handbuch)" im Rahmen des Umweltforschungsplanes 2008 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in Auftrag gegeben. Anlass war die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 18. Dezember 2007, die Änderungen der Vorschriften zum besonderen Artenschutz mit sich brachte.
Diese Gesetzesänderung betrifft insbesondere die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung, wenn Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie vorkommen und der Erhaltungszustand der lokalen Population durch die Bewirtschaftung beeinträchtigt wird. Zur Umsetzung dieser Artenschutzvorschriften waren fachliche Leitlinien erforderlich. Das Handbuch fasst die bestehenden Managementempfehlungen aus verschiedenen Fachkonzepten sowie konkrete Schutzempfehlungen für die 137 Anhang IV-Arten auf Bundesebene zusammen.
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG) der Europäischen Gemeinschaft ist seit dem 5. Juni 1992 in Kraft. Ihr Ziel ist die Sicherung der Artenvielfalt durch den Erhalt natürlicher Lebensräume sowie wild lebender Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten. Sie bildet die Grundlage für das europäische Schutzgebietssystem "Natura 2000".
Über die Internetseite des BfN sind auch die Informationsangebote der Bundesländer zugänglich. Das Internethandbuch startet mit den in Deutschland vorkommenden Reptilien und befindet sich noch im Aufbau. Die Steckbriefe werden sukzessive pro Artengruppe im Internet bereitgestellt. Zukünftig sollen zudem Informationen zum rechtlichen Hintergrund sowie zu wichtigen Begriffen wie "lokale Population" und "Erhaltungszustand" ergänzt werden.