Naturschutz

Förderung von Bodenschutzkalkungen im Wald gesichert

Die Europäische Kommission hat die staatlichen Beihilfen für den Förderbereich Forsten der Gemeinschaftsaufgabe (GAK) genehmigt. Damit stehen erneut finanzielle Mittel für Bodenschutzkalkungen zur Verfügung. Waldbesitzer sollten sich zeitnah informieren und Förderanträge einreichen.

Genehmigung der GAK-Beihilfen sichert Fördermittel

Die Europäische Kommission hat die staatlichen Beihilfen für den Förderbereich Forsten der Gemeinschaftsaufgabe (GAK) für den Zeitraum 2015 bis 2020 genehmigt. Damit stehen erneut finanzielle Mittel für Bodenschutzkalkungen zur Verfügung. Betriebe und Waldbesitzer sind angehalten, sich zeitnah bei den zuständigen Behörden beraten zu lassen und Förderanträge einzureichen.

Nach Informationen der Düngekalk-Hauptgemeinschaft (DHG) aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium erfolgte die Genehmigung der Beihilfe „Gemeinschaftsaufgabe GAK – Förderbereich Forsten“ am 13. August 2015. Dies sichert die Bereitstellung von Fördermitteln für alle forstlichen Maßnahmen des GAK-Rahmenplans, einschließlich der Bodenschutzkalkung im Wald, für das laufende Jahr und die kommenden vier Jahre.

Die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Filter-, Puffer- und Speicherfunktionen der Waldböden und damit die Sicherung der Stabilität des Waldes ist auf vielen Waldstandorten erforderlich, da sie durch Bodenversauerung beeinträchtigt ist. Bei Trockenperioden und Stürmen führt die Anfälligkeit und Instabilität oft zu erheblichen Schäden. Dem sollte vorgebeugt werden.

Dr. Reinhard Müller, Geschäftsführer der DHG, ermutigt private Waldbesitzer und Bewirtschafter forstwirtschaftlich genutzter Flächen, Anträge für die Förderung von Waldkalkungen bei den zuständigen Forstämtern zu stellen.

Voraussetzungen und Umfang der Förderung

Bodenschutzkalkungen sind förderfähig, wenn sie eine strukturelle Verbesserung der Bodenstreu, des Bodens oder des Nährstoffhaushaltes bewirken und somit die Bestandsstabilität und -vitalität verbessern. Die Zuwendung für Waldkalkungen beträgt in der Regel bis zu 90 Prozent der nachgewiesenen Kosten. Für private Waldbesitzer, die in dem jeweiligen Kalkungsgebiet nicht mehr als 30 Hektar Waldfläche besitzen, können bis zu 100 Prozent der Kosten übernommen werden.

Die Förderung wird ausschließlich auf schriftlichen Antrag gewährt. Hierfür sind zusätzliche Unterlagen wie Bodenuntersuchungsergebnisse und eine gutachterliche Stellungnahme erforderlich, welche die Zweckmäßigkeit und Unbedenklichkeit der geplanten Maßnahme bestätigt.

Ablauf und Fristen

Waldkalkungen dürfen erst nach Erhalt eines positiven schriftlichen Bescheids der Bewilligungsstelle durchgeführt werden. Als Maßnahmenbeginn gilt der Zeitpunkt, zu dem der Antragsteller einen Liefer- und Leistungsvertrag abgeschlossen hat. Das Einholen von Angeboten wird nicht als Maßnahmenbeginn gewertet. Eine erneute Förderung für Waldkalkungen auf bereits gekalkten Flächen ist erst nach zehn Jahren möglich.

Regionale Unterschiede und Informationsquellen

Die Abwicklung der Förderanträge erfolgt über die Bundesländer, wobei ein erheblicher Teil der Mittel aus Bundes- oder EU-Töpfen stammt. Neben den GAK-Bundesmitteln trägt der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) anteilig zur Finanzierung bei. Die Förderprogramme und -richtlinien der Bundesländer für die Forstwirtschaft weisen in Details Unterschiede auf, auch hinsichtlich der Bedingungen für Waldkalkungen.

Müller weist darauf hin, dass beispielsweise in Bayern die Kalkungskulisse in rote und grüne Gebiete unterteilt ist. In roten Gebieten ist eine Kalkung grundsätzlich förderfähig, in grünen Gebieten nur in begründeten Ausnahmefällen. Der Experte der DHG empfiehlt daher, sich zunächst bei den jeweiligen Bewilligungsbehörden und auf deren Webseiten zu informieren. Eine Übersicht über die Bedingungen in den einzelnen Bundesländern stellt die DHG auf ihrer Internetseite bereit.

Hintergrund: Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)

Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) dient als nationales Förderinstrument zur Stärkung einer leistungs- und wettbewerbsfähigen Land- und Forstwirtschaft, des Küstenschutzes sowie vitaler ländlicher Räume. Sie umfasst eine Vielzahl von Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen, darunter die finanzielle Förderung von Bodenschutzkalkungen, und ergänzt die europäische ELER-Förderung. Der Rahmenplan wird durch Programme der Bundesländer umgesetzt und durch eigene Fördermaßnahmen ergänzt. Die Gesamtmittel der GAK in Deutschland, einschließlich der Ländermittel, belaufen sich auf über eine Milliarde Euro pro Jahr.

02.09.2015

Zurück