ZVG kritisiert Ausweitung der Vorschriften auf gärtnerische Betriebe
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat einen Arbeitsentwurf zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vorgelegt. Dieser Entwurf basiert auf dem im Juni des Vorjahres in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetz, welches neue Regelungen für Abfalltransporte vorsieht. Eine Übergangsfrist für die Umsetzung dieser Vorschriften endet am 1. Juni 2014.
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) sieht ein Hauptproblem in der Ausweitung der Vorschriften auf Betriebe, die gelegentlich Abfälle im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit transportieren. Dies betrifft beispielsweise den Transport von Grünschnitt im Zuge gärtnerischer Dienstleistungen, bei denen der Abfalltransport nicht den primären Unternehmenszweck darstellt.
Forderung nach umfassenderen Ausnahmeregelungen
Der Ansatz des BMU, Erleichterungen und Privilegierungen vorzusehen, geht in die richtige Richtung und mildert die Anforderungen zur Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Leider nutzt das Ministerium die Ausnahmemöglichkeiten nicht umfassend genug, um für Betriebe, die nur geringfügig ungefährliche Abfälle im Zuge ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit transportieren, weitergehende Erleichterungen zu schaffen. Der ZVG fordert, diese Möglichkeiten zu nutzen und Transporte im Rahmen gärtnerischer Unternehmen grundsätzlich vom Anwendungsbereich auszunehmen.
Diese Aussage von Jürgen Mertz, Präsident des ZVG, unterstreicht die Position des Verbandes. Der ZVG argumentiert, dass die aktuellen Regelungen eine neue Belastung für Betriebe darstellen, ohne einen ökologischen Mehrwert zu schaffen. Der bürokratische Aufwand sowie die entstehenden Kosten stünden in keinem sinnvollen Verhältnis zum Nutzen für Unternehmen und Verwaltung.
ZVG-Präsident Jürgen Mertz appelliert an das BMU, die Ausnahmemöglichkeiten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes umfassend zu nutzen.