Berufs- und Schutzkleidung, Büroorganisation und Verwaltung

Neue PSA-Verordnung im GaLaBau: Änderungen bei Risikoeinstufung und Unterweisungspflichten

Seit dem 21. April 2018 gilt die neue EU-PSA-Verordnung für den Garten- und Landschaftsbau. Sie bringt Änderungen bei der Risikoeinstufung von Schutzausrüstung und verschärft die Unterweisungspflichten für Betriebe. Besonders betroffen sind Produkte der PSA-Kategorie III.

Geänderte Risikoeinstufung für Persönliche Schutzausrüstung im GaLaBau

Die neue Verordnung führt eine geänderte Einstufung von PSA-Produkten ein. Die PSA-Kategorie III wurde um zusätzliche Risiken erweitert. Dazu zählen nun schädlicher Lärm, Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen, Unfälle durch Hochdruckstrahl sowie Stürze aus der Höhe. Produkte wie Gehörschutz, Schnittschutzkleidung und bestimmte Handschuhe, die dieser Kategorie III zugeordnet sind, unterliegen fortan einer Produktionskontrolle durch eine Notifizierungsstelle. Zudem müssen diese Produkte vom Verkäufer, in der Regel einem Technischen Händler, auf EU-Konformität geprüft werden.

Praktische Übungen bei der jährlichen Unterweisung

Eine weitere wichtige Vorschrift betrifft die Unterweisungspflichten für GaLaBau-Betriebe. Thomas Vierhaus vom VTH Verband Technischer Handel e.V. weist darauf hin, dass Betriebe, die beispielsweise Lärmschützer oder Schnittschutzhosen einsetzen, eine praktische Unterweisung ihrer Mitarbeiter durchführen müssen.

Diese Pflicht ergibt sich aus der Konkretisierung im nationalen Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (§ 31 DGUV-Vorschrift 1: Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“). Dort ist von „Unterweisungen mit Übungen“ die Rede, mit denen der Unternehmer die „Benutzungsinformation“ seinen Mitarbeitern „gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden“ vermitteln muss.

Vierhaus empfiehlt, Berufskleidung und Schutzausrüstung für den GaLaBau von stationären Händlern zu beziehen, die entsprechende Beratung und Schulungserfahrung bieten können. Von Internetkäufen ohne Fachberatung wird abgeraten.

Bestandsschutz für bereits zertifizierte Produkte

Arbeitsschutzprodukte, die nach der alten PSA-Richtlinie zertifiziert wurden und bis zum 20. April 2019 auf den Markt kommen, können von Garten- und Landschaftsbauern weiterhin eingesetzt werden. Der Fachhändler hat gemäß der Neuregelung geprüft, dass die PSA allen rechtlichen und technischen Anforderungen an Technik und Sicherheit genügt.

20.04.2018

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