- Im Fall des Gewächshausneubaus ist nun unabhängig von der gewählten Energieeinsparstufe eine Flächenausweitung förderfähig. Erkauft wurde dies jedoch mit der Notwendigkeit, mindestens 35 % Energieeinsparung zu realisieren.
- Im Fall des Gewächshausneubaus wurden die Vorgaben bezüglich der zugelassenen Energieträger vereinheitlicht. Der Neubau muss jedoch bei beiden Energieeinsparstufen nun zu mindestens 80 % mit erneuerbaren Energien, Abwärme oder KWK-Wärme beheizt werden, 20 % der Heizenergie können mit anderen Energieträgern sichergestellt werden.
Neue Richtlinie zu Bundesprogramm Energieeffizienz bringt keine wesentlichen Erleichterungen
11.03.2011
ZVG zeigt sich enttäuscht, dass Umsetzbarkeit weiterhin schwierig sein wird. Mit dem 10. März 2011 ist die Neufassung der Richtlinie für ein Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau in Kraft getreten.
Nach Inkrafttreten der ursprünglichen Richtlinie im September 2009 wurde schnell offensichtlich, dass die Richtlinie in wesentlichen Punkten nicht die Gegebenheiten des Gartenbaus berücksichtigt. Die enttäuschend geringe Zahl an Anträgen nach Start des Programms belegt die mangelnde Umsetzbarkeit des Programms.
Zwei wesentliche Änderungen gegenüber der alten Richtlinie liegen in folgenden Punkten:
Von: ZVG