Anpassungen und Verschärfungen der Förderrichtlinien
Die überarbeitete Richtlinie enthält zwei wesentliche Änderungen:
- Beim Gewächshausneubau ist eine Flächenausweitung nun unabhängig von der gewählten Energieeinsparstufe förderfähig. Dies ist jedoch an die Bedingung geknüpft, eine Energieeinsparung von mindestens 35 % zu realisieren.
- Ebenfalls beim Gewächshausneubau wurden die Vorgaben für zugelassene Energieträger vereinheitlicht. Beide Energieeinsparstufen erfordern nun, dass der Neubau zu mindestens 80 % mit erneuerbaren Energien, Abwärme oder KWK-Wärme beheizt wird. Die restlichen 20 % der Heizenergie können durch andere Energieträger gedeckt werden.
Trotz des Engagements des ZVG für Anpassungen konnten wesentliche Hürden im Programm durch die Neugestaltung der Richtlinie nicht beseitigt werden. Teilweise wurden die Anforderungen sogar verschärft. So bleibt die Vorgabe der öffentlichen Ausschreibung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) für Fördersummen über 100.000 Euro bestehen. Die geringe Einbindung des Berufsstandes in die Beratungen zur Neufassung wird als Grund für die ausbleibenden Verbesserungen genannt.
Eine weitreichende Verschärfung des Standards durch die Festschreibung der Doppelschaligkeit konnte auf Betreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) verhindert werden. Hier gab es lediglich Anpassungen in der Bewertung des Klimacomputers.
Begleitprojekt und Ausblick für den Gartenbau
Das Projekt „Effizienter Energieeinsatz im Gartenbau“ mit dem Energieportal wurde 2008 als fachliche Begleitung zum Bundesprogramm eingeführt. Die bisher geringe Inanspruchnahme des Bundesprogramms führte dazu, dass die Branche bislang nicht umfassend von diesem Projekt profitieren konnte.
Der ZVG wird daher eine Verlängerung des Projekts über die bisherige Laufzeit bis Ende 2011 hinaus beantragen. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist weiterhin für die Bearbeitung des Bundesprogramms zuständig. Interessierte Betriebe können sich an Thomas Hölscher (Tel.: 0228 6845-3425, E-Mail: energieeffizienz@ble.de) oder die auf der BLE-Website aufgeführten Berater wenden.