Bestandsentwicklung und Gefährdungsstufen der Brutvögel
Das sechsköpfige bundesdeutsche Rote Liste-Gremium hat 248 heimische Brutvogelarten wissenschaftlich bewertet. Fast die Hälfte davon, 118 Arten, sind in einer Gefährdungsstufe der Roten Liste eingestuft. Weitere 18 Arten befinden sich auf einer Vorwarnliste. Die Bilanz dieser Roten Liste fällt im Vergleich zu früheren Fassungen negativ aus. Die Anzahl der als „gefährdet“ eingestuften Arten hat sich von 14 auf 27 nahezu verdoppelt.
Positiv ist die Erholung der Bestände von Arten wie Weißstorch und Seeadler zu vermerken, die dank Schutzbemühungen wieder häufiger auftreten.
Dramatischer Rückgang bei Offenlandarten
Besonders betroffen sind die im Offenland brütenden Arten. Knapp drei Viertel dieser Arten sind bereits gefährdet oder sogar ausgestorben. Rechnet man die Arten der Vorwarnliste hinzu, sind es 87 Prozent. Der Bestand des Wiesenpiepers, einst eine häufige Art in Deutschland, ist dramatisch zurückgegangen und wird nun gemeinsam mit dem Braunkehlchen als stark gefährdet geführt. Die Offenlandbrüter Wachtel und Goldammer wurden erstmals in die Vorwarnliste aufgenommen.
Es fehlt den Vögeln an geeigneten Brutplätzen und an Nahrung. Dies hat vorrangig mit der intensiven Landnutzung und Zersplitterung der Lebensräume zu tun. Ebenfalls bedeutsam ist das dramatische Insektensterben, welches in direktem Zusammenhang mit der intensiven Landbewirtschaftung steht und den Vögeln die Nahrungsgrundlage entzieht.
Die Verbände betonen, dass die Vogelwelt insgesamt in einem kritischen Zustand verbleibt. Um dem Artenrückgang entgegenzuwirken, sind erhebliche Anstrengungen erforderlich. Die Landnutzung in Deutschland sowie in den Durchzugs- und Überwinterungsgebieten muss sich ändern. Die Tier- und Pflanzenwelt benötigt artenreiche Strukturen wie Hecken, Weg- und Grabenränder sowie Brachen. Extensiv genutzte Wiesen und Äcker, die als bunte Landschaften bezeichnet werden, bieten ausreichend pflanzliche Nahrung und Lebensraum für Insekten, die wiederum zahlreichen bedrohten Vogelarten als Nahrungsgrundlage dienen.
Natur- und Vogelschutz darf sich nicht nur auf Schutzgebiete beschränken, sondern muss auch in sogenannten Normallandschaften stattfinden. Die deutsche und die EU-Agrarpolitik müssen sich endlich dieser Verantwortung stellen.
Diese Forderung erheben die Verbände unisono.
Bezug der Roten Liste
Die Rote Liste ist in Band 52 der „Berichte zum Vogelschutz“ erschienen. Sie enthält detaillierte Informationen zur Entstehung, den Kategorien, Gefährdungsursachen und eine Gesamtliste aller deutschen Brutvogelarten inklusive Bestandszahlen. Der Preis beträgt 18 Euro zuzüglich Versand (im Abonnement 14 Euro). Die ISSN lautet 0944-5730. Bestellungen sind per E-Mail an bzv@lbv.de oder online möglich.
