Die Grüne Stadt

Sonderförderung „Klimagrüne Gemeinde“ in Niederösterreich gestartet

Niederösterreich startet eine Sonderförderung für „Klimagrüne Orts- und Begegnungszentren“. Ziel ist die klimagerechte Gestaltung von Ortskernen, um Kommunen bei der Anpassung an klimatische Veränderungen zu unterstützen. Bis Ende 2022 stehen 500.000 Euro bereit.

Details zur Sonderförderung „Klimagrüne Gemeinde“

Das Land Niederösterreich hat eine Sonderförderung unter dem Titel „Klimagrüne Orts- und Begegnungszentren in NÖ Gemeinden“ ins Leben gerufen. Ziel ist es, Kommunen bei der klimagerechten Gestaltung ihrer Ortskerne zu unterstützen. Für diese Initiative stehen bis Ende 2022 insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung.

Die Förderung soll Gemeinden dabei helfen, auf klimatische Veränderungen wie Hitze, Trockenheit und Starkregenereignisse zu reagieren. Öffentliche Grünräume auf Plätzen, Straßen und Wegen können das Mikroklima positiv beeinflussen und die Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen erhöhen.

Die Begrünungsoffensive gestaltet die Gemeinden klimafit und nachhaltig. Der Ausbau von Grünräumen schafft für die Bürgerinnen und Bürger langfristig Aufenthalts- und Erholungsräume.

Förderfähige Projekte und Kriterien

Förderfähig sind Projekte wie Mikroparks, Begrünungen im Rahmen einer klimafitten Parkplatzgestaltung, die Anlage von Blumen- und Naturwiesen sowie allgemeine Pflanzungen. Auch Planungs- und Errichtungsleistungen können berücksichtigt werden, sofern die Kernkriterien von „Natur im Garten“ eingehalten werden. Diese Kriterien umfassen den Verzicht auf Pestizide, chemisch-synthetische Dünger und Torf.

Voraussetzungen für eine Förderung sind zudem eine Vielfalt an Strukturen und Arten der Bepflanzung, die Verwendung von vorwiegend heimischen und ökologischen Pflanzen, eine fachgerechte Pflege sowie die öffentliche Zugänglichkeit der Grünflächen. Eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage für die Förderung um bis zu 20 Prozent ist möglich, wenn Parkplätze, Fuß- oder Radwege so geplant oder errichtet werden, dass Regenwasser den Pflanzen ökologisch zur Verfügung gestellt wird.

Gemeinden, die sich zu den Prinzipien von „Natur im Garten“ bekennen, können bis zu 30 Prozent der anerkannten Projektkosten erhalten. Für Gemeinden mit einem Bekenntnis zum biologischen Pflanzenschutz werden bis zu 25 Prozent der Kosten gefördert, während alle anderen Gemeinden 20 Prozent Unterstützung erhalten. Die Einreichfrist für Projekte endet mit dem Jahr 2022.

27.05.2021

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