Dünger und Substrate

Anpassungen der Düngeverordnung in Brüssel vorgestellt

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Bundesumweltministerin Svenja Schulze präsentierten in Brüssel die überarbeitete Düngeverordnung. Ziel ist der umfassende Schutz von Grund- und Gewässern sowie die Reduzierung des Nitrateintrags, um europäische Strafzahlungen zu vermeiden.

Details der vorgestellten Änderungen

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Bundesumweltministerin Svenja Schulze haben in Brüssel dem EU-Umweltkommissar Karmenu Vella die Anpassungen der Bundesregierung zur Düngeverordnung präsentiert. Ziel ist es, das Grundwasser und die Gewässer umfassend zu schützen und den Eintrag von Nitrat zu reduzieren.

Die Ressorts hatten sich im Vorfeld auf verschärfte Regelungen geeinigt. Diese Maßnahmen fanden bei einem Treffen mit Vertretern der Bundesländer und Verbände weitgehende Zustimmung. Mit den nun bei der EU vorgelegten Nachbesserungen sollen europäische Strafzahlungen vermieden werden. Die Ministerinnen bekräftigten gegenüber Karmenu Vella den Wunsch, mit der Kommission eine einvernehmliche, zielorientierte und praktikable Lösung zu finden und bestehende Zweifel auszuräumen.

Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehören strengere Vorgaben für das Ausbringen von Düngemitteln auf Hangflächen in Gewässernähe sowie eine Ausweitung der dortigen Randstreifen. Auch die Zeiten für das Ausbringen von Festmist sollen weiter beschränkt werden. Klöckner und Schulze bezeichneten das Gespräch im Anschluss als sehr konstruktiv. Die Generaldirektion Umwelt wird den vollständigen Maßnahmenkatalog nun prüfen.

Hintergrund der Anpassungen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte mit Urteil vom 21. Juni 2018 festgestellt, dass Deutschland die Nitrat-Richtlinie verletzt hat. Der Verstoß begründete sich darin, dass die Bundesrepublik im September 2014 keine weiteren „zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkte Aktionen“ zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus der Landwirtschaft ergriffen hatte. Dies geschah, obwohl bereits deutlich war, dass die bis dahin ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichten. Gegenstand des Verfahrens war die alte Düngeverordnung von 2006, nicht die am 2. Juni 2017 in Kraft getretene novellierte Düngeverordnung.

Aufgrund dieses EuGH-Urteils sieht die Europäische Kommission auch Anpassungsbedarf an der Düngeverordnung aus dem Jahr 2017. Mit einem Mahnschreiben hat die Kommission ein Zweitverfahren eingeleitet, da Deutschland nach ihrer Auffassung noch nicht die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung des genannten Urteils getroffen hat.

29.08.2019

Zurück