Verschärfte Maßnahmen für den Grundwasserschutz
Um den Grundwasserschutz zu gewährleisten und eine übermäßige Nitratbelastung der Böden durch Düngung zu vermeiden, haben sich das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium auf verschärfte Anpassungen der Düngeverordnung geeinigt. Ziel ist eine praktikable und umweltschonende Lösung, die den Düngebedarf der Pflanzen deckt.
Die Vorschläge der Bundesregierung fanden in einem Länder- und Verbändegespräch, zu dem Bundesministerin Julia Klöckner eingeladen hatte und an dem auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze teilnahm, breite Zustimmung.
Vorgesehene Änderungen
Die geplanten Anpassungen umfassen:
- Die Ersetzung des Nährstoffvergleichs durch eine Aufzeichnungspflicht der tatsächlich aufgebrachten Düngermengen.
- Die Verlängerung der Sperrfristen für das Aufbringen von Düngemitteln auf Grünland in besonders belasteten Gebieten sowie für Festmist von Huf- und Klauentieren und Komposte.
- Die Festschreibung besonderer Vorgaben für das Ausbringen von Düngemitteln auf Hangflächen bereits ab einer Neigung von fünf Prozent.
Ein weiterer wichtiger Punkt für die Europäische Kommission sind die Länderverordnungen zur Ausweisung der roten, also der besonders belasteten, Gebiete. Derzeit liegen zwölf Verordnungen vor. Einige Länder sind aufgefordert, die entsprechenden Regelungen schnellstmöglich zu erlassen, um Strafzahlungen zu vermeiden.
Weiterer Zeitplan
Die besprochenen Anpassungen werden Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner und Bundesumweltministerin Schulze am 28. August 2019 in Brüssel dem zuständigen EU-Umweltkommissar Vella vorstellen.
Hintergrund der Anpassungen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte mit Urteil vom 21. Juni 2018 fest, dass Deutschland die Nitrat-Richtlinie verletzt hat. Der Verstoß begründete sich darin, dass Deutschland im September 2014 keine weiteren „zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkte Aktionen“ zum Schutz der Gewässer vor Nitrat aus der Landwirtschaft ergriffen hatte, obwohl die bis dahin geltenden Maßnahmen nicht ausreichten. Gegenstand des Verfahrens war die alte Düngeverordnung von 2006, nicht die am 2. Juni 2017 in Kraft getretene novellierte Düngeverordnung.
Aufgrund dieses EuGH-Urteils sieht die Europäische Kommission auch Anpassungsbedarf an der Düngeverordnung aus dem Jahr 2017. Mit einem Mahnschreiben hat die Kommission das Zweitverfahren eingeleitet, da Deutschland nach Auffassung der Kommission noch nicht die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung des Urteils getroffen hat.
