BMEL fordert faire Verteilung der EU-Agrarhilfen
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Europäische Kommission aufgefordert, Hilfen aus der EU-Agrarreserve auch deutschen Obst- und Weinbaubetrieben zugänglich zu machen. Hintergrund ist die Ankündigung von Krisenhilfen in Höhe von 62 Millionen Euro für Österreich, Tschechien und Polen nach Frost- und Hagelschäden, bei denen Deutschland nicht berücksichtigt wurde. Das BMEL hat diesem Vorhaben seine Zustimmung verweigert.
Besonders in Ost- und Süddeutschland haben Spätfröste erhebliche Schäden im Obst- und Weinbau verursacht. Aktuellen Schätzungen der betroffenen Bundesländer zufolge belaufen sich die Frostschäden in Deutschland auf mindestens 210 bis 254 Millionen Euro.
Bekanntlich macht eine Kaltwetterfront nicht am Grenzübergang halt. Polen, Österreich, Tschechien und Deutschland waren von demselben Extremwetter betroffen. Die betroffenen deutschen Betriebe wirtschaften teilweise unmittelbar an der Grenze. Das Brüsseler Vorgehen ergibt einfach keinen Sinn und zerstört Vertrauen. Ich erwarte, dass die EU-Kommission diese Ungleichbehandlung zügig auflöst und die Frosthilfen auch für unsere deutschen Landwirtinnen und Landwirten öffnet.
Deutschland hatte bereits bei den Agrarräten im Mai und Juni auf die massiven Schäden für deutsche Obst- und Weinbaubetriebe hingewiesen. Flächendeckende Frostschäden im Wein- und Obstanbau gab es in Sachsen.
Regionale Schadensbilder und Ertragsausfälle im Detail
Regional differenzierte und punktuell starke Frostschäden wurden in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland verzeichnet. Im Obstanbau werden Ertragsausfälle zwischen 20 und 100 Prozent erwartet, insbesondere bei Kernobst (Äpfel/Birnen), Steinobst (Süß- und Sauerkirschen, Pflaumen/Zwetschgen) sowie Beerenobst. Die Schäden im Weinanbau liegen im Bereich von 30 bis 100 Prozent; detaillierte Schadensermittlungen sind hier erst nach der Weinlese möglich.
Sollte die EU-Kommission Deutschland in die Hilfen einbeziehen und Gelder aus der Agrarreserve bereitstellen, wird das BMEL eine entsprechende Verordnung erlassen und das weitere Vorgehen zur Verteilung der Mittel mit den Bundesländern abstimmen.
