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Patentschutz in der Pflanzenzüchtung: Notwendigkeit einer klaren Abgrenzung

Innovative Pflanzensorten sind essenziell für den Gartenbau. Während der Sortenschutz den Zugang zu genetischem Material regelt, ist für technische Erfindungen in der Pflanzenzüchtung der Patentschutz erforderlich. Die EU-Biopatentrichtlinie ist hier oft unzureichend, was zu Patenten führt, die dem Sortenschutz widersprechen. Der ZVG fordert eine EU-weite Klärung.

Herausforderungen an der Schnittstelle von Patent- und Sortenschutz

Innovative Pflanzensorten sind die Basis für Fortschritt im Gartenbau. Der Sortenschutz stellt hierfür ein etabliertes System dar, das den Schutz und den Zugang zu genetischem Material sowie die Rechte von Züchtern und Produzenten regelt. Für technische Erfindungen in der Pflanzenzüchtung ist der Sortenschutz jedoch nicht vorgesehen; hierfür ist ein adäquater Schutz durch das Patentrecht erforderlich.

Aufgrund der restriktiveren Natur des Patentschutzes im Vergleich zum Sortenschutz waren spezielle Regelungen an der Schnittstelle beider Schutzsysteme notwendig. Die Europäische Union hat hierfür mit der Biopatentrichtlinie eine Grundlage geschaffen. Die praktische Anwendung zeigt jedoch, dass diese Richtlinie nicht immer ausreichend ist.

Es kommt wiederholt zur Erteilung von Patenten, die den Prinzipien des Sortenschutzes widersprechen. Der deutsche Gesetzgeber hat bereits durch eine Reform des nationalen Patentgesetzes für Klarheit gesorgt, indem der Patentschutz auf technische Erfindungen begrenzt wurde. Dies dient der Abgrenzung und Vermeidung von Überschneidungen mit dem Sortenschutz.

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine einheitliche Regelung einzusetzen. Ziel ist die Sicherstellung eines ausgewogenen und innovationsfreundlichen Schutzrechtssystems in der Pflanzenzüchtung.

28.06.2016

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