Naturschutz

Freispruch für Pestizidkritiker Alexander Schiebel in Bozen

Der österreichische Buchautor Alexander Schiebel wurde in Bozen vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen. Das Gericht sah den Tatbestand nicht erfüllt. Schiebel hatte den Pestizideinsatz in Südtirol kritisiert. Der Prozess gegen Karl Bär wird jedoch fortgesetzt.

Freispruch für Schiebel, Prozess gegen Bär geht weiter

Der österreichische Buchautor und Pestizidkritiker Alexander Schiebel wurde in Bozen vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass der Tatbestand der üblen Nachrede nicht erfüllt sei. Schiebel hatte in seinem Buch „Das Wunder von Mals“ und einem gleichnamigen Film den Einsatz von Pestiziden in den Apfelplantagen Südtirols kritisiert.

Der Strafprozess gegen den Agrarwissenschaftler Karl Bär vom Umweltinstitut München wird hingegen fortgesetzt. Der Südtiroler Landesrat für Landwirtschaft, Arnold Schuler, hatte zuvor angekündigt, seine und weitere Anzeigen gegen Bär zurückzuziehen. Am dritten Prozesstag in Bozen blieben jedoch 1376 Anzeigen gegen Bär bestehen. Lediglich die Nebenklägerschaft von Landesrat Schuler und zwei Obleuten von Südtiroler Obstgenossenschaften wurde zurückgezogen.

Der Freispruch für Alexander Schiebel ist ein Freispruch für alle, die seit Jahren den hohen Pestizideinsatz in Südtirol kritisieren. Kein Pestizidkritiker und keine Pestizidkritikerin sollte jetzt noch befürchten, in Südtirol vor Gericht gezogen zu werden. Dies ist ein großer Sieg für die Meinungsfreiheit und gleichzeitig ein Denkzettel für Landesrat Arnold Schuler, der diese absurden Prozesse erst in die Wege geleitet hatte. Nun muss auch endlich der Prozess gegen mich beendet werden.

Das Umweltinstitut München betonte, die Diskussion um den Einsatz von Pestiziden nicht vor Gericht führen zu wollen, werde die Bühne jedoch nutzen, wenn sie dazu gezwungen werde. Karl Bär kündigte an, dem Gericht und der Öffentlichkeit mit Zahlen und Zeugen zu beweisen, dass das Pestizidproblem in Südtirol real sei. Experten aus ganz Europa sowie exklusive Daten sollen den wahren Pestizideinsatz belegen. Richter Ivan Perathoner rief die Beweisanträge für das Verfahren gegen Bär auf.

Im weiteren Verlauf des Prozesses werden 88 Zeugen zur Verteidigung des Umweltinstituts die Auswirkungen des Pestizideinsatzes in den Südtiroler Apfelplantagen vor dem Landesgericht Bozen darlegen. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 22. Oktober 2021 angesetzt. An diesem Tag sollen die Obstbauern Stephan und Tobias Gritsch als Zeugen der Anklage gehört werden. Diese beiden Kläger hatten vor der Verhandlung keine Bereitschaft zum Dialog gezeigt.

Karl Bär hatte im August 2017 im Rahmen einer Kampagne des Umweltinstituts München den hohen Pestizideinsatz in den Südtiroler Apfelplantagen kritisiert. Daraufhin wurde er von Landesrat Arnold Schuler sowie 1376 Bäuerinnen und Bauern wegen übler Nachrede und Markenfälschung angezeigt. Die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatovic, sieht in der Klage gegen Bär Merkmale einer sogenannten SLAPP-Klage (strategic lawsuit against public participation), die darauf abzielt, öffentliche Kritik zu unterdrücken.

Karl Bär wird sich nun voraussichtlich über Jahre hinweg mit diesem absurden Prozess beschäftigen müssen, nur weil er die Wahrheit über Pestizide in Südtirol gesagt hat. Die EU-Kommission muss solchen SLAPP-Verfahren endlich einen gesetzlichen Riegel vorschieben. Die Meinungsfreiheit muss gegen Angriffe von Politiker:innen oder Lobbyvertreter:innen verteidigt werden.

Hintergrund des Prozesses gegen Karl Bär und die Pestizidkritik

Anlass der Klage gegen Karl Bär war die Kampagne „Pestizidtirol“ im Sommer 2017. Das Umweltinstitut München platzierte ein Plakat in München, das eine Tourismus-Marketing-Kampagne für Südtirol satirisch verfremdete („Pestizidtirol“ statt Südtirol). Ziel der Kampagne, die auch eine Website umfasste, war es, auf den hohen Pestizideinsatz in der Region aufmerksam zu machen. In den Apfelplantagen Südtirols werden nachweislich große Mengen an Pestiziden ausgebracht, wobei die Apfelbäume bis zu zwanzig Mal pro Saison gespritzt werden.

Wegen des Textes auf der Website und der Verfremdung des Südtirol-Logos steht Bär seit September 2020 in Bozen vor Gericht. Der Prozess löste im Herbst des Vorjahres eine Protestwelle in Europa aus. Über 100 Organisationen solidarisierten sich mit den Beklagten, und mehr als 250.000 Unterzeichner forderten die Einstellung der Verfahren. Dem Angeklagten drohen Schadenersatzforderungen und eine Gefängnisstrafe.

29.05.2021

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