Entwicklung im 2. Quartal 2020 im Detail
Die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland sind im zweiten Quartal 2020 um durchschnittlich 6,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen. Im Vergleich zum ersten Quartal 2020 erhöhten sich die Preise für Wohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser um 2 Prozent. Dieser Trend setzte sich trotz der Corona-Krise fort, sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten.
Regionale Preisentwicklungen
In den sieben größten Metropolen – Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf – verzeichneten Ein- und Zweifamilienhäuser einen Preisanstieg von 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal. Eigentumswohnungen waren dort 6,1 Prozent teurer. Obwohl der Preisanstieg in Metropolen anhielt, zeigte sich bei Wohnungen eine abnehmende Dynamik. Im zweiten Quartal 2019 lag die Veränderungsrate für Eigentumswohnungen noch bei 7,9 Prozent und im zweiten Quartal 2018 bei 11 Prozent.
In anderen Großstädten mit über 100.000 Einwohnern stiegen die Häuserpreise im zweiten Quartal 2020 um 7,3 Prozent und die Preise für Eigentumswohnungen um 8,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal.
Auch in ländlichen Regionen verteuerten sich Wohnimmobilien. In dichter besiedelten ländlichen Kreisen erhöhten sich die Preise für Häuser um 8,9 Prozent und für Eigentumswohnungen um 5,9 Prozent. In dünn besiedelten ländlichen Kreisen stiegen die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser um 4,8 Prozent, während Wohnungen dort 6,6 Prozent teurer wurden.
Revisionen der Preisdaten
Die Schnellschätzung des bundesweiten Häuserpreisindex für das zweite Quartal 2020 wurde nachträglich um 0,6 Prozentpunkte bezogen auf die Veränderungsrate zum Vorquartal revidiert (vorläufiger Wert: +1,4 %, revidierter Wert: +2,0 %). Das Ergebnis für das erste Quartal 2020 wurde um 0,3 Prozentpunkte revidiert (vorläufiger Wert: +0,3 %, revidierter Wert: +0,6 %). In spezifischen Fällen, wie bei Ein- und Zweifamilienhäusern in dünn besiedelten ländlichen Kreisen, fielen die Revisionsdifferenzen höher aus. Diese regelmäßigen Revisionen dienen dazu, nachträglich gemeldete Transaktionsdaten zu berücksichtigen.
