Alternative Finanzierungsquellen für den Mittelstand
Für viele mittelständische Unternehmen stellt der Zugang zu traditionellen Bankkrediten eine Herausforderung dar, die mit hohem Aufwand, Zeit und Kosten verbunden ist. Eine alternative Finanzierungsquelle können Darlehen aus dem Familien- und Freundeskreis sein. Diese Option bietet zwar Vorteile, erfordert jedoch eine sorgfältige Gestaltung, um Probleme mit den Finanzbehörden zu vermeiden.
Die Niederrheinische Steuerberatungsgesellschaft WWS weist darauf hin, dass private Darlehensverträge ebenso detailliert ausgearbeitet werden sollten wie solche zwischen unabhängigen Parteien. Andernfalls können steuerliche Nachteile entstehen.
Von privat gewährten Firmenkrediten können Kreditnehmer und -geber profitieren.
Dies erklärt Stefan Rattay, Steuerberater der WWS in Aachen. Unternehmen können durch solche Kredite eine zeitaufwendige Bonitätsprüfung umgehen und ihre Liquidität zu günstigeren Konditionen erhöhen.
Vorteile für private Kreditgeber und steuerliche Aspekte
Private Kreditgeber erzielen mit ihrem Kapital oft höhere Zinserträge als bei Festgeldanlagen. Unter bestimmten Umständen können diese Erträge zudem mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent versteuert werden. Eine wesentliche Bedingung hierfür ist, dass Kreditnehmer und Kreditgeber juristisch nicht als „nahestehende Personen“ gelten. Dies ist der Fall, wenn keiner der Vertragspartner einen „beherrschenden Einfluss“ auf den anderen ausüben kann. Ein Beispiel hierfür wäre ein Unternehmer, der mangels Bankkredit auf die finanzielle Unterstützung seiner Eltern angewiesen ist und somit deren Einfluss unterliegt.
Die aktuelle Rechtsprechung hat den Gestaltungsspielraum für privat gewährte Firmenkredite erweitert. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Az. VIII R 8/14) besagt, dass selbst Ehepartner nicht automatisch als nahestehende Personen eingestuft werden.
Das Urteil ist insbesondere für familiengeführte Unternehmen interessant. Es lohnt sich zu prüfen, ob der Ehepartner als Kreditgeber der Firma in Frage kommt.
So Steuerberater Rattay.
Steuerliche Fallstricke und Vertragsgestaltung
Trotz der potenziellen Vorteile sollten die steuerlichen Fallstricke nicht außer Acht gelassen werden. Unternehmen können Kreditkosten nur dann als Betriebs- oder Werbungskosten absetzen, wenn sie mit dem geliehenen Kapital Einkünfte erzielen. Besondere Vorsicht ist bei Investitionen in gemischt genutzte Wirtschaftsgüter geboten, wie beispielsweise einem Dienstwagen.
Wird ein Firmen-Pkw zu weniger als zehn Prozent dienstlich genutzt, gilt er als Privatvermögen. Dann können Unternehmen keine Kreditkosten steuerlich geltend machen.
Warnt WWS-Steuerberater Rattay. Ein Fahrtenbuch kann hier helfen, Vorbehalte der Finanzbehörden zu entkräften.
Für die steuerliche Anerkennung eines privaten Firmenkredits ist es unerlässlich, dass die Vertragspartner marktübliche Konditionen vereinbaren. Ein schriftlicher Darlehensvertrag ist daher dringend anzuraten, da mündliche Absprachen das Misstrauen der Finanzbehörden wecken und schwer nachweisbar sind. Marktüblich sind Verträge, die alle relevanten Aspekte wie Zinssatz, Tilgung, Besicherung und Kündigungsrecht klar regeln.
Einhaltung der Vereinbarungen
Die Vertragspartner sollten die getroffenen Vereinbarungen nicht nur schriftlich festhalten, sondern auch konsequent einhalten.
Die Vertragspartner sollten die Vereinbarungen nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern genauestens einhalten.
Rät WWS-Experte Rattay. Kreditnehmer sollten Terminüberweisungen für Zins- und Tilgungszahlungen einrichten, um pünktlich ihren Verpflichtungen nachzukommen. Kreditgeber wiederum sollten den Kredit zum vereinbarten Zeitpunkt bereitstellen und ausbleibende Zahlungen aktiv einfordern. Eine Nichteinhaltung der Regeln kann dazu führen, dass der Fiskus die Steuervorteile in Frage stellt.
Es empfiehlt sich, Darlehensverträge vorab mit einem steuerlichen Berater zu besprechen. Mit Weitblick ausgestaltet, können Darlehen im Familien- und Freundeskreis eine vorteilhafte Situation für alle Beteiligten darstellen.