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PEFC: Änderungen bei Motorsägenkurspflicht und Anforderungen an Forstunternehmer

Der Deutsche Forst-Zertifizierungsrat (DFZR) hat Änderungen bei der Motorsägenkurspflicht für private Selbstwerber beschlossen. Zudem wurde ein Beschluss zur Unabhängigkeit des DFSZ-Zertifizierungssystems für Forstunternehmer gefasst, der weitreichende Folgen haben könnte.

Neue Standards für private Selbstwerber und ihre Auswirkungen

Ab Anfang 2013 treten drei PEFC-Standards in Kraft, die private Selbstwerber betreffen und bereits 2009 im Rahmen der Standardrevision verabschiedet wurden. Private Selbstwerber müssen künftig per Selbsterklärung die Verwendung von biologisch schnell abbaubaren Kettenhaftölen und Sonderkraftstoffen nachweisen. Des Weiteren ist die Teilnahme an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang, der den Anforderungen der Versicherungsträger entspricht, zu belegen.

Aufgrund kritischer Rückmeldungen von Forstbetrieben hat der DFZR seine Interpretation dieser Vorgabe präzisiert. Es wurde klargestellt, dass die Fürsorgepflicht für Brennholzselbstwerber in PEFC-zertifizierten Wäldern nicht an der Waldstraße endet. Die entsprechenden PEFC-Standards gelten demnach auch für private Käufer, die Brennholz in langer Form an der Waldstraße aufarbeiten. Der DFZR weist darauf hin, dass private Selbstwerber die Teilnahme an Motorsägenlehrgängen durch Urkunden belegen sollen. Diese Urkunden müssen die Schulungsinhalte des Kurses ausweisen und von einer Person unterschrieben sein, die die Qualifikationsanforderungen der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV-I 8624) erfüllt.

Anforderungen an Forstunternehmer-Zertifikate und drohende Konsequenzen

PEFC legt Wert auf qualifizierte Forstunternehmer. Die PEFC-Standards fordern, dass in der Waldarbeit, bei örtlicher Verfügbarkeit und ab 2014 generell, nur Dienstleistungs-, Lohnunternehmer und gewerbliche Selbstwerber eingesetzt werden, die ein von PEFC Deutschland anerkanntes Zertifikat besitzen. Die Anforderungen an diese Zertifikate sind in einer PEFC-Verfahrensanweisung festgelegt. Dazu gehört die Unabhängigkeit des Standardsetzers von der Zertifizierungsstelle.

Im Zuge einer Prüfung des aktualisierten DFSZ-Systems, das am 1. August 2012 in Kraft trat, stellte der Deutsche Forst-Zertifizierungsrat fest, dass die Unabhängigkeit der Zertifizierungsstelle (AlkoCert GmbH) vom Standardsetzer (VDAW e. V.) aufgrund personeller Verflechtungen nicht mehr gegeben ist. Der DFZR fordert den VDAW e. V. auf, bis zum 3. Juli 2013 die Verbindungen zur AlkoCert GmbH zu entflechten oder keine weiteren Zertifizierungen durch die AlkoCert GmbH zuzulassen. Sollte dieser Forderung nicht nachgekommen werden, wird der DFZR dem Deutschen Forst-Service Zertifikat die weitere Anerkennung verwehren.

Dies hätte zur Folge, dass über 1.200 Forstunternehmer, die derzeit das DFSZ-Zertifikat besitzen, zu einem anderen Zertifizierungssystem wechseln müssten. Aktuell sind neben dem DFSZ das RAL Gütezeichen, tqforst sowie das System Kompetente Forstpartner (KFP) von PEFC anerkannt. Der Sächsische Forstunternehmerverband hat zudem die Anerkennung für sein neues Zertifizierungssystem KUQS (Kompetenznachweis Umwelt-, Qualitäts-, und Sicherheitsstandards für Forsttechnische Dienstleistungsunternehmen) beantragt.

Über PEFC und seine Bedeutung

PEFC ist eine Institution zur Sicherstellung nachhaltiger Waldbewirtschaftung durch ein unabhängiges Zertifizierungssystem. Holz und Holzprodukte mit dem PEFC-Siegel stammen nachweislich aus ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltiger Forstwirtschaft. Der PEFC Deutschland e.V. wurde 1999 gegründet. Er entwickelt die Standards und Verfahren der Zertifizierung, informiert die Öffentlichkeit und vergibt die Rechte am PEFC-Logo in Deutschland. Mit 7,3 Millionen Hektar zertifizierter Waldfläche sind rund zwei Drittel der deutschen Wälder PEFC-zertifiziert.

05.12.2012

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