Details zur Mindestlohnanpassung in der Grünen Branche
Die Verhandlungsdelegationen des Berufsverbands Grüne Berufe Schweiz (GBS) und des Unternehmerverbands Gärtner Schweiz (JardinSuisse) haben sich auf eine Anpassung der Mindestlöhne geeinigt. Diese tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft und betrifft verschiedene Bereiche der grünen Branche.
Im Garten- und Landschaftsbau werden die Mindestlöhne in allen Kategorien um 100.00 Schweizer Franken erhöht. Dies entspricht einer Steigerung von zwei bis drei Prozent.
Für Zierpflanzenproduzenten und Baumschulen fällt die Anpassung geringer aus. Hier steigen die Mindestlöhne um 50.00 Schweizer Franken, was je nach Lohnkategorie einer Erhöhung von einem bis zwei Prozent entspricht. Diese differenzierte Anpassung berücksichtigt den starken Import- und Preisdruck, dem diese Betriebe aufgrund des schwachen Eurokurses ausgesetzt sind.
Unabhängig von der Mindestlohnanpassung empfehlen die Verhandlungspartner den Betrieben, die gesamte Lohnsumme um mindestens 0,5 Prozent zu erhöhen. Diese Empfehlung wird trotz einer negativen Teuerung von -0,2 Prozent Ende Oktober ausgesprochen.
Die getroffenen Vereinbarungen sind Teil des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) für die Grüne Branche. Dieser wurde vor einem Jahr für den Zeitraum 2012 bis 2014 abgeschlossen. Der GAV gilt für über 1.300 Verbandsfirmen mit nahezu 10.000 Mitarbeitern in der Deutschschweiz. Ausgenommen sind die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, die über einen eigenen Gesamtarbeitsvertrag verfügen.