Wichtigkeit und Erwerb des Sachkundenachweises
Die Sachkunde zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die viele Fachkräfte durch ihren Berufsabschluss oder eine behördliche Prüfung erworben haben, muss nach der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes und der Anpassung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung aktiv aufrechterhalten werden. Dies betrifft beispielsweise Landwirte und Gärtner.
Zur Legitimation ist ein Sachkundenachweis im Scheckkartenformat erforderlich. Dieser kann bei der zuständigen Pflanzenschutzbehörde beantragt werden. Hierfür ist die Vorlage des Prüfungszeugnisses notwendig. Die Antragsstellung erfolgt online.
Für sogenannte Altsachkundige, die ihre Qualifikation vor dem 26. Mai 2015 erworben haben, ist Eile geboten. Wer bis zu diesem Stichtag keinen Antrag gestellt hat, verliert Ende 2015 die Sachkunde und muss sich einer erneuten Prüfung unterziehen. Auch Sachkundige, die ihre Qualifikation nach dem neuen Recht erwerben, erhalten den Scheckkartenausweis nicht automatisch; ein gesonderter Antrag ist auch hierfür erforderlich.
Um die Sachkunde im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes zu behalten, ist zukünftig eine regelmäßige Teilnahme an amtlich anerkannten Fortbildungen notwendig. Diese Fortbildungen müssen innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraums absolviert werden. Für Altsachkundige hat der erste Fortbildungszeitraum bereits 2014 und 2015 begonnen, gefolgt von den Zeiträumen 2016 bis 2018 und so weiter.
Die Fortbildung muss mindestens vier Stunden dauern und Inhalte gemäß Anhang I der EU-Rahmenrichtlinie 2009/128 EG umfassen. Eine abschließende Prüfung ist nicht vorgesehen. Verschiedene DEULA-Bildungszentren bieten diese Fortbildungsmaßnahmen an. Informationen dazu sind bei den regionalen DEULA-Bildungszentren erhältlich.
