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Pflanzenschutz im Gartenbau: Risikominimierung und Nachhaltigkeit

Der ZVG fordert die Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte und Förderprogramme für den Nationalen Aktionsplan zum Pflanzenschutz. Nachhaltiges Wirtschaften und die Stärkung der Offizialberatung sind entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung der Ziele.

ZVG fordert Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte und Förderprogramme für den Nationalen Aktionsplan

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hat zum Entwurf des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) Stellung genommen. Der ZVG unterstützt grundsätzlich das Ziel des NAP, die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken weiter zu mindern.

Der ZVG unterstützt grundsätzlich das Ziel des NAP, die Risiken, die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbunden sein können, weiter zu mindern.

Nachhaltiges Wirtschaften steht in allen Sparten des Gartenbaus im Mittelpunkt. Insbesondere im Obst- und Gemüsebau wird bereits seit vielen Jahren intensiv nach den Richtlinien zum kontrollierten integrierten Anbau mit speziellen Vorgaben zum integrierten Pflanzenschutz kultiviert. Ein nachhaltiger Pflanzenschutz beinhaltet jedoch auch, dass die Pflanzenschutzstrategien unter Beachtung der wirtschaftlichen und sozioökonomischen Aspekte ausgewählt werden.

Diese Aspekte sind im NAP weiter zu vertiefen, um alle Bereiche der Nachhaltigkeit angemessen zu berücksichtigen. Zudem muss der Nutzen des Pflanzenschutzes klarer herausgestellt werden. Ein wesentliches Manko sieht der ZVG darin, dass für den NAP und seine Umsetzung kein gesondertes Förderprogramm der Bundesregierung vorgesehen ist. Zahlreiche Maßnahmen sind aus Sicht des ZVG ohne ausreichende finanzielle Unterstützung nicht oder nur begrenzt umsetzbar.

Bedeutung der Offizialberatung und Abgrenzung des Aktionsplans

Dies zeigt sich besonders an der Entwicklung der Offizialberatung in den Ländern. Die Umsetzung des Aktionsplans kann nur gelingen, wenn die komplexen Zusammenhänge im Pflanzenschutz als Bestandteil des Wissens erfahrener Berater unterstützend und aktuell in die Praxis getragen werden. Demnach bedarf es einer Sicherung und Ausweitung der Beratung.

Derzeit werden in den Ländern Beratungskapazitäten abgebaut oder sind primär mit Kontrollaufgaben beschäftigt. Bund und Länder sind hier gefordert, die Beratung in diesem sensiblen Bereich zu stärken und langfristig zu sichern. Weiterhin fordert der ZVG, dass sich der Aktionsplan auf diejenigen Bereiche beschränken muss, die einen direkten Bezug zum Pflanzenschutz aufweisen. Dies sei beispielsweise mit dem Bereich Biodiversität nicht eindeutig gegeben, da die Datenlage dünn sei.

Der Zentralverband Gartenbau wird sich mit seinen Mitgliedern aktiv für die Maßnahmen des Nationalen Aktionsplanes einsetzen. Die Minderung des Risikos in der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist ein hohes Ziel, das wir seit Jahren verfolgen, das aber auch der Unterstützung durch Forschung, Wirtschaftspartner und auch der staatlichen Stellen weiterhin bedarf.

Die vorgesehenen kultur- beziehungsweise sektorbezogenen Leitlinien zum Integrierten Pflanzenschutz stellen eine gute Hilfestellung für die Praxis dar.

01.11.2012

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