Fünf neue Sorten auf der Roten Liste gefährdeter Nutzpflanzen

Naturschutz

Die Rote Liste gefährdeter Nutzpflanzen wurde um fünf neue Sorten erweitert, darunter Haunsberger Roggen und die Spargelsorte Schwetzinger Meisterschuss. Dies erhöht die Gesamtzahl der Einträge auf 2.612 und soll die landwirtschaftliche Nutzung dieser Sorten fördern.

Ergänzung der Roten Liste: Neue Einträge und ihre Bedeutung

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat die Rote Liste der gefährdeten einheimischen Nutzpflanzen um fünf weitere Sorten und Varietäten ergänzt. Damit erhöht sich die Gesamtzahl der Einträge auf 2.612. Die Neuzugänge für das Jahr 2022 umfassen Haunsberger Roggen, Haunsberger Weizen, Hafer aus Anthering am Haunsberg, Imperialgerste sowie die Spargelsorte Schwetzinger Meisterschuss. Die Aufnahme in diese Liste ist ein Schritt, um diese Sorten wieder in die landwirtschaftliche Nutzung zu integrieren.

Sicherung der genetischen Vielfalt

Nach der Erfassung in der Roten Liste wurden Saatgutmuster der fünf neuen Sortenfunde an die Bundeszentrale Genbank des Leibniz-Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) übergeben. Diese Maßnahme soll die langfristige Erhaltung der Sorten gewährleisten.

Ein Beispiel für die erfolgreiche Rekultivierung ist der Laufener Landweizen. Ende der 1990er-Jahre aus wenigen Körnern wiederbelebt, entstand ein deutsch-österreichisches Kooperationsnetzwerk aus Biobauern, Mühlen, Bäckereien und Brauereien. Obwohl der Laufener Landweizen im biologischen Anbau nur etwa die Hälfte der üblichen Erträge liefert, zeigte er sich auf kargeren Böden und bei geringerer Düngung als stabil und relevant. Sein hoher Wuchs fördert zudem die Ackerbegleitflora und liefert viel Stroh.

Förderung und Bedeutung der Roten Liste

Der Internationale Tag der Biologischen Vielfalt am 22. Mai 2023 rückt die Bedeutung der Biodiversität in den Fokus, da die Nutzpflanzenvielfalt sowohl in Deutschland als auch weltweit abgenommen hat. Das Informations- und Koordinationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV) der BLE entwickelte daher im Jahr 2010 zusammen mit Fachleuten des Beratungs- und Koordinierungsausschusses für pflanzengenetische Ressourcen die Rote Liste der gefährdeten einheimischen Nutzpflanzen Deutschlands. Ziel ist es, Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung zu unterstützen.

Landwirte in Brandenburg und seit dem 1. Januar 2023 auch in Sachsen können für den Anbau gefährdeter einheimischer Nutzpflanzen aus der Roten Liste Fördermittel über die GAK-Maßnahme „Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen in der Landwirtschaft“ beantragen.

Meldung alter Sorten

Das IBV der BLE führt die Rote Liste, die derzeit 2.612 Einträge aus verschiedenen Nutzungskategorien wie Obst, Gemüse, Getreide, Öl- und Eiweißpflanzen, Zucker, Stärke, Faserpflanzen, Arznei- und Gewürzpflanzen, Genusspflanzen, Futterpflanzen sowie Grünland umfasst. Drei der fünf Neuzugänge des Jahres 2022 wurden durch aufmerksame Landwirte gemeldet, die diese alten Sorten noch anbauen. Wer fast vergessene Sorten besitzt, kann sich an das IBV wenden, um Möglichkeiten zur langfristigen Erhaltung zu besprechen.

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