Heuschrecken in Deutschland: Gefährdung und Bestandssituation
Die aktuelle Rote Liste, veröffentlicht vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) und dem Rote-Liste-Zentrum (RLZ), zeigt, dass rund ein Drittel der Heuschrecken- und Fangschreckenarten in Deutschland als bestandsgefährdet eingestuft wird. Die Analyse umfasst alle 82 etablierten Heuschreckenarten sowie die einzige heimische Fangschreckenart, die Europäische Gottesanbeterin.
Insgesamt gelten 26 Arten, was 31,3 Prozent entspricht, als bestandsgefährdet. Davon sind 6 Arten (7,2 Prozent) vom Aussterben bedroht, 10 Arten (12,0 Prozent) stark gefährdet und weitere 10 Arten (12,0 Prozent) gefährdet. Zusätzlich stehen 9 Arten (10,8 Prozent) auf der Vorwarnliste, obwohl sie noch nicht als bestandsgefährdet im Sinne der Rote-Liste-Kategorien gelten.
Im Gegensatz dazu sind 41 Arten (49,4 Prozent) derzeit ungefährdet. Dazu zählen bekannte Arten wie der Gemeine Grashüpfer, die Feldgrille und das Grüne Heupferd.
Verlierer und Gewinner des Wandels
Die Rote Liste offenbart deutliche Verschiebungen im Bestand einzelner Arten. Die Steppen-Beißschrecke gilt mittlerweile als verschollen. Auch der bisher ungefährdete Feld-Grashüpfer steht nun auf der Vorwarnliste, da der Verlust geeigneter Lebensräume wie Wegränder, Feldraine und Randstreifen seinen Bestand bedroht.
Der Sumpfgrashüpfer ist ebenfalls stark betroffen. Sein Lebensraum ist durch vermehrte sommerliche Dürreperioden infolge des Klimawandels und den Einsatz von Entwässerungssystemen erheblich geschrumpft. Einige seiner Populationen sind bereits erloschen, weshalb er in die Kategorie „Gefährdet“ hochgestuft werden musste.
Wärmeliebende Arten wie die Europäische Gottesanabeterin profitieren hingegen vom Klimawandel und breiten sich in Deutschland weiter aus.
„Viele Heuschreckenarten leiden darunter, dass ihre Lebensräume entweder ganz verschwinden, fragmentiert werden oder die Qualität stark verschlechtert ist. Dies gilt vor allem für die intensiv genutzte Landschaft, aber auch für Naturschutzgebiete. Daneben werden die Auswirkungen des Klimawandels immer deutlicher: Zu den Verlierern gehören insbesondere Arten, die eine hohe Habitatfeuchte oder ein kühles Bergklima benötigen“, sagt BfN-Präsidentin Sabine Riewenherm.
Ursachen der Gefährdung
Die Hauptursache für die Gefährdung vieler Heuschreckenarten ist menschliches Handeln. Seit Mitte des letzten Jahrhunderts wurden wertvolle Insektenlebensräume wie Magergrünland, Halbtrockenrasen und Heiden großflächig in andere Nutzungsformen überführt. Oft ist es eine Kombination mehrerer Faktoren, die zum Verlust oder zur Fragmentierung von Lebensräumen führt:
- Aufforstung von Offenlandhabitaten
- Flurbereinigung und Homogenisierung der Landschaft
- Gewässerbau
- Grünlandumbruch
- Rekultivierung und Gehölzsukzession in ehemaligen Abbaustätten
- Überbauung
- Verlust von Stilllegungsflächen
Auch in Naturschutzgebieten, wo die Bestandssituation etwas besser ist, sind in den letzten Jahren Populationen erloschen, insbesondere bei hoch spezialisierten Arten des Offenlandes. Gefährdungsursachen liegen hier in der Nutzungsaufgabe ertragsschwacher Standorte oder im naturschutzfachlich gewollten Prozessschutz, der zur Verbuschung wertvoller Lebensräume führt. Weitere Beeinträchtigungen stellen hohe Luftstickstoffdepositionen und ungeeignete Habitatpflege dar.
Verantwortung Deutschlands
Die Autoren der Roten Liste haben auch die Verantwortlichkeit Deutschlands für die weltweite Erhaltung der Heuschrecken- und Fangschreckenarten eingeschätzt. Eine besonders hohe Verantwortlichkeit besteht für die Gemeine Plumpschrecke, da die Vorkommen in Deutschland zwischen einem Drittel und drei Viertel des Weltbestandes ausmachen.
Erstellung der Roten Liste
Die Rote Liste der Heuschrecken und Fangschrecken wurde von erfahrenen Experten aus den Bereichen Entomologie, Freilandökologie und Naturschutzbiologie erstellt. Die Gefährdungsanalyse basiert auf einem umfangreichen Rasterdatensatz von über 28.000 Beobachtungen. Aktuelle Nachweise stammen überwiegend aus Beobachtungsportalen, ergänzt durch Daten von Heuschreckenarbeitskreisen und Landesämtern.
Die bundesweiten Roten Listen werden vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) herausgegeben und vom Rote-Liste-Zentrum (RLZ) koordiniert. Sie dienen als Inventarlisten für Artengruppen und informieren über alle in Deutschland vorkommenden Arten, nicht nur die gefährdeten. Die Bewertung der Gefährdungssituation erfolgt anhand der Bestandssituation und -entwicklung. Die Grundlagen für diese Analysen werden maßgeblich von ehrenamtlichen Artenkennern ermittelt, die auch an der Erstellung der Roten Listen beteiligt sind.
Rote Listen sind eine entscheidende Grundlage für den Schutz der Artenvielfalt in Deutschland. Sie dokumentieren den Zustand von Arten und zeigen die Auswirkungen menschlichen Handelns auf die Natur auf, wodurch sie als Frühwarnsysteme für die Entwicklung der biologischen Vielfalt fungieren.
Das Rote-Liste-Zentrum, das seit Dezember 2018 im Auftrag des BfN die Erstellung der bundesweiten Roten Listen koordiniert, wird vom Bundesumweltministerium mit jährlich 3,1 Millionen Euro gefördert. Es ist am Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt in Bonn angesiedelt und wird fachlich vom BfN betreut. Das Zentrum unterstützt die Autoren und Fachleute der Roten Listen durch fachwissenschaftliche Begleitung, Koordination und die Übernahme von Kosten für Arbeitstreffen und vorbereitende Arbeiten.
