Naturschutz, Park- und Aussenanlagen

Saisonstart: Differenzierte Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners

02.05.2014

Mit Beginn der Saison startet die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners. Fachleute setzen auf gezielte Maßnahmen wie Absaugen und punktuellen Mitteleinsatz, um Gesundheitsrisiken zu minimieren und gleichzeitig Umweltwirkungen so gering wie möglich zu halten.

Gezielte Maßnahmen und klare Abwägung prägen den Umgang mit dem Schädling

In mehreren Bundesländern hat die Saison zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners begonnen, unter anderem in Berlin und Brandenburg. Die Raupen entwickeln Brennhaare, die bei Kontakt gesundheitliche Beschwerden auslösen können. Entsprechend konzentrieren sich Maßnahmen auf den Zeitraum Ende April bis Anfang Mai, bevor diese Haare ausgebildet werden.

Die gesundheitlichen Risiken reichen von starkem Juckreiz und Hautreaktionen bis hin zu Atemwegsreizungen oder Augenentzündungen. In seltenen Fällen können auch Kreislaufreaktionen auftreten. Besonders in siedlungsnahen Bereichen und stark frequentierten öffentlichen Räumen lässt sich ein Kontakt kaum vermeiden, sodass gezielte Maßnahmen erforderlich werden.

Abwägung vor dem Einsatz von Bekämpfungsmitteln

Ein zentraler Ansatz besteht darin, den Einsatz chemischer und biologischer Mittel sorgfältig zu prüfen. Diese wirken nicht ausschließlich auf den Schädling, sondern beeinflussen auch andere Organismen im betroffenen Ökosystem.

„Wir plädieren dafür, den Einsatz von chemischen und biologischen Mitteln gegen Eichenprozessionsspinner genau abzuwägen. Diese Bekämpfung wirkt nicht nur auf den Schädling, sondern tötet unbeabsichtigt auch andere Lebewesen. Zuerst sollte geprüft werden, wo und ob der Befall toleriert werden kann. Vom Menschen wenig genutzte Gebiete können vorübergehend abgesperrt werden. Sind nur einzelne Bäume befallen, können die Eichenprozessionsspinner gezielt abgesaugt werden. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, sollte eine chemische oder biologische Bekämpfung stattfinden.“

In der Praxis bedeutet dies, zunächst alternative Maßnahmen zu prüfen. Dazu zählen Absperrungen wenig genutzter Flächen oder das gezielte Absaugen von Nestern an Einzelbäumen, insbesondere in sensiblen Bereichen wie Kindertagesstätten, Friedhöfen oder Schwimmbädern.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Einsatzgrenzen

Der Einsatz von Bekämpfungsmitteln unterliegt klaren rechtlichen Vorgaben. Maßnahmen zum Schutz von Baumbeständen fallen unter das Pflanzenschutzrecht, während Eingriffe zum Schutz der menschlichen Gesundheit durch das Biozidrecht geregelt werden. Dabei sind unter anderem Abstände zu Gewässern einzuhalten, und Anwendungen in Naturschutzgebieten sind grundsätzlich untersagt.

In Wäldern ist eine Bekämpfung nur dann zulässig, wenn ein Absterben ganzer Bestände durch Kahlfraß droht. Da Eichen jedoch häufig erneut austreiben können, wird die Notwendigkeit solcher Eingriffe unterschiedlich bewertet. In wenig frequentierten Waldgebieten können Absperrungen und Warnhinweise eine ausreichende Schutzmaßnahme darstellen.

Gezielte Maßnahmen im urbanen Raum

Im Garten- und Landschaftsbau liegt der Fokus auf der sicheren Pflege und Nutzung öffentlicher Grünflächen. Hier kommen vor allem mechanische Verfahren wie das Absaugen von Nestern zum Einsatz, ergänzt durch punktuelle Anwendungen biologischer Mittel, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen.

Als bevorzugte biologische Lösung gilt der Einsatz von Bacillus thuringiensis, da dieser gezielt auf Schmetterlingslarven wirkt und andere Insekten möglichst wenig beeinträchtigt. Wichtig ist zudem die Durchführung der Maßnahmen bei geeigneten Wetterbedingungen, um eine Abdrift der Mittel zu vermeiden.

Grundsätzlich gilt: Bekämpfungsmaßnahmen sollten stets lokal, situationsabhängig und mit Blick auf Umweltverträglichkeit erfolgen. In abgelegenen Wald- und Naturschutzgebieten ohne unmittelbares Gesundheitsrisiko wird auf Eingriffe verzichtet.

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