Naturschutz

Anbauverbote für grüne Gentechnik: Bayern fordert schnelle Umsetzung

Bayern drängt auf eine gesetzliche Grundlage für Anbauverbote grüner Gentechnik. Umweltministerin Ulrike Scharf betont die Notwendigkeit, Deutschland oder zumindest Bayern selbst über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen entscheiden zu lassen.

Bayern pocht auf Selbstbestimmung bei Gentechnik-Anbau

Der Freistaat Bayern setzt sich weiterhin für eine gesetzliche Grundlage ein, die Anbauverbote für grüne Gentechnik ermöglicht. Dies bekräftigte die bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf in München.

"Bayern steht für hohe Lebensqualität und hochwertige regionale Lebensmittel. Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ist damit nicht vereinbar. Wir wollen keine Gentechnik auf unseren Feldern. Deutschland muss endlich über den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen selbst entscheiden können. Es dürfen keine zu hohen Hürden für ein bundesweites Verbot geschaffen werden. Dafür haben wir uns im Bundesrat eingesetzt. Bayern befürwortet bundesweite Verbote. Wenn aber der Bund nicht handeln kann, muss Bayern selbst handeln können", so Scharf.

Der Bundesrat befasste sich Ende 2016 mit der Umsetzung der sogenannten Opt-Out-Regelung der EU zur grünen Gentechnik. Diese Regelung erlaubt es den Mitgliedstaaten, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen.

Forderungen Bayerns zur Opt-Out-Regelung

Bayern fordert, dass der Bund vorrangig ein deutschlandweites Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen umsetzt. Sollte der Bund keine einheitliche nationale Lösung finden, möchte Bayern die Möglichkeit erhalten, ein Verbot für den Freistaat selbst zu erlassen.

Ein Anbauverbot ist gemäß der EU-Richtlinie in mehreren Stufen möglich. Wird auf EU-Ebene die Anbauzulassung einer gentechnisch veränderten Pflanze beantragt, können Mitgliedstaaten den Antragsteller in einer ersten Phase über die Kommission auffordern, auf einen Anbau in ihrem Staatsgebiet zu verzichten. Bisher sind Antragsteller dieser Forderung in der Regel nachgekommen.

Damit dieses Verfahren weiterhin genutzt werden kann, sind Nachbesserungen am Gesetzesentwurf des Bundes erforderlich. Die Nutzung dieses Verfahrens darf nicht durch zu hohe Hürden bei Begründungen und Abstimmungsprozessen erschwert werden.

Sollte ein Antragsteller einem freiwilligen Verzicht nicht nachkommen, ist ein Verbot auf nationaler Ebene notwendig. Für die Begründung dieses Verbots sehen Bayern und andere Länder primär den Bund in der Verantwortung.

Bayern hatte bereits seit 2008 von der EU-Kommission ein Selbstbestimmungsrecht über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen gefordert. Eine entsprechende EU-Richtlinie trat schließlich im Jahr 2015 in Kraft.

17.02.2017

Zurück