Naturschutz

Gesetzesänderung stärkt Gärtnereien und alte Obstsorten

Das Bundeskabinett hat eine Novellierung des Saatgutverkehrsgesetzes beschlossen, um Qualitätsstandards für gartenbauliche Betriebe zu erhöhen und den Erhalt traditioneller Obstsorten zu fördern. Durch die Aufnahme in die Sortenliste des Bundessortenamtes sollen alte Sorten bekannter gemacht und der regionale Anbau gestärkt werden.

Hintergrund und Ziele der Gesetzesnovellierung

Das Bundeskabinett hat kürzlich einen Entwurf zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes verabschiedet. Diese Novellierung zielt darauf ab, die Qualitätsstandards für gartenbauliche Betriebe, insbesondere Gärtnereien, zu erhöhen, die Saatgut oder Vermehrungsmaterial von Obstarten produzieren oder verwenden.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist die Förderung des Erhalts traditioneller Obstsorten. Dies soll durch deren Aufnahme in die Sortenliste des Bundessortenamtes erreicht werden, wodurch diese Sorten einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.

Mit der Gesetzesänderung stärken wir gartenbauliche Betriebe und den Erhalt alter Obstsorten. Die Vorgaben an Saatgut und Jungpflanzen sichern Gärtnereien und damit auch privaten Verbrauchern eine sehr gute Qualität für den Anbau von Obst. Darüber hinaus schaffen wir im Saatgutrecht eine Gesamtliste von Obstsorten, die auch sehr viele alte Sorten enthält. Damit machen wir alte Obstsorten bekannt, tragen zum Erhalt dieser Obstsorten bei und fördern den traditionellen regionalen Anbau in Deutschland.Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt

Rechtlicher Rahmen und Qualitätsverbesserung

Das Saatgutverkehrsgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für die Anforderungen an die Erzeugung und Vermarktung von Saatgut sowie von Vermehrungsmaterial wie Jungpflanzen und Stecklingen. Die aktuelle Gesetzesänderung dient der Umsetzung neuer EU-Vorschriften in nationales Recht.

Die Qualität und Gesundheit des verwendeten Vermehrungs- und Pflanzenmaterials sind maßgeblich für den Erfolg im Obstbau. Durch die Anpassung des Gesetzes sollen diese Grundlagen weiter verbessert werden, um sowohl den Betrieben als auch den Endverbrauchern eine hohe Qualität im Obstanbau zu gewährleisten.

24.07.2016

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